Ausbildung zum
Steuerfachwirt

Unser Steuerfachwirt Kursprogramm

Als qualifizierte Mitarbeiter in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen haben Sie auch in Zukunft außergewöhnliche Chancen, in Ihrem erlernten Beruf weiterzukommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und ihre berufliche Existenz zu sichern. Unsere Vorbereitungslehrgänge ermöglichen Steuerfachangestellten mit abgeschlossener Berufsausbildung und praktischer Berufserfahrung eine fundierte Aufstiegsfortbildung zum Steuerfachwirt.

Sie bauen auf Kenntnissen auf, die Sie während der Ausbildung erworben und in der beruflichen Praxis erprobt haben. Ihre Fortbildung orientiert sich an den Erfordernissen der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe. Schon während des Lehrgangs profitieren Sie an Ihrem Arbeitsplatz von dem neu erworbenen Fachwissen. Ihre höhere Qualifikation berechtigt Sie, nach erfolgreichem Abschluss die Berufsbezeichnung "Steuerfachwirt(in)" zu führen. 

Warum Dr. Bannas?

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Steuerfachwirt- und Steuerberaterausbildung.

  • ein optimales Konzept mit hohen Erfolgsquoten
  • ein Top Dozententeam
  • umfangreiche Skripte zum Unterricht und vollständiger Zugriff auf die Lehrbriefe unseres Fernkurses (auf Wunsch auch schon vor Kursbeginn)
  • eine Vielzahl von Übungsklausuren
  • wir sind zu fachlichen Fragen jederzeit über unser virtuelles Tutorium erreichbar
  • maximal 30 Teilnehmer pro Kurs
  • öffentliche Förderung (Aufstiegs-Bafög und weitere regionale Förderungen)
  • und falls es doch nicht auf Anhieb klappt: Wiederholung zu einer um 66% reduzierten Kursgebühr.

Hinweis:  Sollten Sie sich für eine Ausbildung in München oder Nürnberg interessieren, empfehlen wir die Kurse unseres Kooperationspartners Steuerakademie Gunsenheimer.

Karriereaussicht: Steuerberater

Mit Änderung der Zulassungsvoraussetzungen verkürzt sich für Steuerfachwirte der Weg zum Steuerberaterexamen. Nach dem Steuerberatungsgesetz ist ein Bewerber zur Steuerberaterprüfung zuzulassen, der

"...eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine gleichwertige andere Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung 8 Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt 6 Jahre praktisch tätig gewesen ist...".

Damit ist ein zusätzlicher Anreiz zum Bestehen der Steuerfachwirtprüfung geschaffen worden. Interessant ist auch, dass für "Seiteneinsteiger" (z.B. Personen ohne Abschluss in einem Ausbildungsberuf oder mit einem anderen als einem wirtschaftswissenschaftlichen oder juristischen Studienabschluss) der Weg zum Steuerberater geöffnet ist. 

Mehr über die Zulassung zur Steuerberater-Prüfung