Abschlussprüfung Steuerfachangestellte
Die Abschlussprüfung steht am Ende einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten und gilt allgemein als eine der anspruchsvollsten Ausbildungsprüfungen. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Wie die beiden Prüfungsteile aufgebaut sind, zeigen wir Ihnen hier.
Zur Abschlussprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie haben an der Zwischenprüfung für Steuerfachangestellte teilgenommen.
- Sie haben ein Berichtsheft geführt und verfügen damit über einen Ausbilungsnachweis.
- Sie haben ein gültiges Berufsausbildungsverhältnis oder bei Ihnen ist das Berufsausbildungsverhältnis aus Gründen nicht eingetragen, die weder dem Auszubildenden noch seinem gesetzlichen Vertreter zuzuschreiben sind, und
- Sie haben die Ausbildungszeit vollständig absolviert und die Ausbildungszeit endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
Die endgültige Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung fällt die jeweilige Kammer.
Die Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Eine umfassende Vorbereitung zahlt sich aus! Wir empfehlen Ihnen:
- Wiederholen Sie die Lehrinhalte aus allen Ausbildungsjahren. In der schriftlichen, aber vor allem auch der mündlichen Prüfung können sämtliche Themen aus der Ausbildung abgefragt werden.
- Arbeiten Sie Übungsaufgaben durch, so oft es geht oder trainieren Sie mithilfe alter Abschlussprüfungen.
- Nehmen Sie an einem unserer Vorbereitungskurse teil.
Wir bereiten Sie nicht nur optimal auf die Abschlussprüfung vor, sondern schulen Sie auch gleichzeitig für Ihren beruflichen Alltag. Mehr über unsere Kurse für Azubis erfahren Sie hier.
Seit dem 03.08.2022 gibt es eine neue Ausbildungsverordnung und damit wurde auch der Aufbau der schriftlichen Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte neu geregelt. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie der Aufbau für alle Aussieht, die Ihre Ausbildung vor diesem Zeitpunkt begonnen haben und wie er im Vergleich dazu nach der neuen Verordnung aussieht.
Aufbau der schriftlichen Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte (alte Verordnung)
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte gliedert sich in die drei folgenden Teile:
Klausur | Dauer |
Steuerwesen | 150 Minuten |
Rechnungswesen | 120 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 90 Minuten |
Folgende Themenbereiche sind Inhalt der schriftlichen Abschlussprüfung:
- Steuerwesen
- Abgabenordnung
- Bewertungsgesetz
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Körperschaftsteuer
- Rechnungswesen
- Buchführung
- Jahresabschluss
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Arbeitsrecht
- Finanzierung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Sachenrecht
- Schuldrecht
- soziale Sicherung
Aufbau der schriftlichen Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte (neue Verordnung)
Klausur | Dauer |
Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten | 130 Minuten |
Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten | 110 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten
In der ersten Klausur müssen Sie folgendes Wissen abrufen und zeigen, dass Sie
- Anliegen von Mandantinnen und Mandanten aufnehmen,
- Sachverhalte unter Berücksichtigung steuerrechtlicher und handelsrechtlicher Regelungen einordnen,
- steuerliche Grunddaten von Mandantinnen und Mandanten erfassen und verarbeiten,
- die eingereichten Unterlagen den Steuerarten zuordnen,
- den Gewinn einer Einkunftsart durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln,
- Bemessungsgrundlagen ermitteln und Steuern einschließlich der steuerlichen Nebenleistungen berechnen,
- Steuererklärungen vorbereiten und
- steuer- und verfahrensrechtliche Regelungen unter Berücksichtigung von Fristen einhalten können.
Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten
In der zweiten Klausur werden Folgende Themen behandelt:
- Erhebung, Einordnung und Erfassung von erforderlichen Stammdaten von Mandanten für die Finanzbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung
- Durchführung von Entgeltabrechnungen und Integration der Ergebnisse in die Finanzbuchhaltung
- Handels- und steuerrechtliche Beurteilung und Buchung von laufenden Geschäftsvorfällen
- Abgrenzung und Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen
- Durchführung von Berechnungen und Jahresabschlussbuchungen
- Erstellung von handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen
- Erstellung von Auswertungen
- Mandanten- und anlassbezogene Analyse von Auswertungen
Wirtschafts- und Sozialkunde
In der letzten und kürzesten Klausur müssen Sie zeigen, dass Sie allgemeine wirtschaftliche Zusammenhänge der Arbeits- und Berufswelt darstellen und beurteilen können.
Ablauf der schriftlichen Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte
Die schriftliche Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte läuft dabei wie folgt ab:
- Die Prüfungsaufsicht stellt die Personalien der Prüfungsteilnehmer fest.
- Die Prüfungsaufgaben werden verteilt.
- Der Beginn und das Ende der Bearbeitungszeit werden bekannt gegeben.
- Die zugelassenen Hilfsmittel werden bekanntgegeben.
- Die Prüfungsaufsicht weißt auf die Konsquenzen eines Täuschungsversuches hin.
- Die Prüfung wird gestartet.
Die Prüfungsaufgaben werden in einem geschlossenen Umschlag ausgeteilt. Dieser Umschlag darf erst geöffnet werden, wenn die Prüfungsaufsicht die Prüfung offiziell gestartet hat. Nach dem Start der Prüfung müssen die Prüflinge in der vorgegebenen Zeit die gestellten Aufgaben selbstständig bearbeiten.
Nach Ablauf der Prüfungszeit sammelt die Prüfungsaufsicht die Lösungen inklusive der Prüfungsaufgaben eingesammelt. Das bedeutet, dass Sie die Aufgabenbogen nicht mit nach Hause nehmen können und dürfen. Die Prüfungen werden im Anschluss in einem geschlossenen Umschlag an die zuständige Steuerberaterkammer bzw. deren Prüfer übersandt.
Die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfung erhalten Sie von der zuständigen Steuerberaterkammer per Post. Für den Fall, dass Sie die schriftliche Abschlussprüfung bestanden haben, erhalten Sie auch zeitgleich die Einladung zum mündlichen Teil der Abschlussprüfung.
Originalklausuren für die Abschlussprüfung Steuerfachangestellte
Die Steuerberaterkammern veröffentlichen häufig Originalklausuren, allerdings meist ohne entsprechende Lösungen sowie Musterklausuren. So können Sie z. B. bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen Musterklausuren für die Jahre 2020 bis 2024 sowie Originalklausuren der Jahre 2012 bis 2023 herunterladen.
Haben Sie den schriftlichen Teil bestanden, folgt nun der zweite und letzte Teil der Abschlussprüfung.
Auch der mündliche Teil der Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte wurde mit der neuen Verordnung angepasst. Nachfolgend zeigen wir Ihnen daher einmal den Aufbau in beiden Varianten.
Mündliche Prüfung für Steuerfachangestellte nach alter Verordnung
In der mündlichen Prüfung für Steuerfachangestellte wird das Fach “Mandantenorientierte Sachbearbeitung” geprüft.
Hierbei sollen Sie zeigen, dass Sie die während Ihrer Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten anwenden und berufliche Prozesse bearbeiten können. Grundsätzlich können alle Themen, die während der Ausbildung behandelt wurden, geprüft werden. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Ausbildung im Steuerrecht handelt, sind Fragen aus dem Steuerwesen sehr wahrscheinlich.
Die mündliche Prüfung dauert inklusive Vorbereitungszeit ca. 40 Minuten.
Zu Beginn der Prüfung erhalten Sie zwei Aufgaben zur Auswahl. Sie müssen sich für eine der beiden Aufgaben entscheiden und haben dann maximal 10 Minuten Zeit, diese zu bearbeiten und sich auf das Prüfungsgespräch vorzubereiten.
Im Anschluss werden Sie in den Prüfungsraum gebeten. Dort warten in der Regel mehrere Prüfer auf Sie, denen Sie nun die vorab bearbeitete Aufgabe präsentieren müssen. Im Anschluss werden Sie von den Prüfern zu der Aufgabe, aber auch zu anderen Bereichen befragt.
Ähnlich wie bei der Steuerberaterprüfung kann es sein, dass sie zusammen mit anderen Teilnehmern geprüft werden. Das dieser Fall eintritt, ist allerdings heutzutage eher seltener.
Nach maximal 30 Minuten ist die mündliche Abschlussprüfung beendet und sie müssen erst einmal den Raum verlassen. Die Prüfer beraten sich nun über die Prüfungsleistung. Im Anschluss an die Beratung werden Sie wieder in den Raum gebeten und Ihnen wird das Ergebnis mitgeteilt. Bei Erfolg erhalten Sie auch direkt im Anschluss das Zertifikat und dürfen sich nun “Steuerfachangestellte” nennen.
Mündliche Prüfung für Steuerfachangestellte nach neuer Verordnung
Nach der neuen Verordnung dauert die mündliche Prüfung inklusive Vorbereitungszeit ca. 45 Minuten. Dabei entfallen 15 Minuten auf die Vorbereitungszeit, in der Sie aus zwei Aufgaben eine auswählen und bearbeiten müssen. Das eigentliche Prüfungsgespräch darf nicht länger als 30 Minuten dauern. Diese Aufgaben stammen aus den Themenbereichen:
- Durchführen von Buchführungen
- Durchführen von Entgeltabrechnungen
- Vorbereiten von Jahresabschlüssen
- Unterstützen von betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten
- Erstellen von Steuererklärungen
Durch Ihre Prüfungsleistung sollen Sie zeigen, dass Sie
- Beratungsgespräche systematisch, situationsgerecht und zielorientiert unterstützen
- sich mandantenorientiert verhalten
- fachliche Hintergründe sowie Zusammenhänge berücksichtigen,
- Probleme und Vorgehensweisen erörtern,
- Mandantinnen und Mandanten über steuerrechtliche Regelungen informieren sowie rechtliche Regelungen einhalten,
- einen Lösungsweg auch unter Berücksichtigung von digitalen Geschäftsprozessen entwickeln,
- auf Mandantinnen- und Mandantenfragen und -einwände fachgerecht eingehen,
- analoge oder digitale beratungsunterstützende Hilfsmittel einsetzen,
- über den Gesprächsanlass hinausgehende Mandantenbedarfe zu erkennen und ansprechen können.
Die Bewertung der Abschlussprüfung nach alter Verordnung gestaltet sich wie folgt:
Prüfungssteil | Anteil an Gesamtnote |
Schriftliche Prüfung | 75 % |
Steuerwesen | 25 % |
Rechnungswesen | 25 % |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 25 % |
Mündliche Prüfung | 25 % |
Die Bewertung der Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte nach neuer Verordnung zeigt eine leicht andere Gewichtung:
Prüfungssteil | Anteil an Gesamtnote |
Schriftliche Prüfung | 75 % |
Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten | 35 % |
Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen | 30 % |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 % |
Mündliche Prüfung | 25 % |
Wie Sie sehen können, hat der Prüfungsbereich “Wirtschafts- und Sozialkunde” nun einen deutlich geringeren Anteil an der Gesamtnote, dafür haben die fachspezifischen Prüfungsteile an Bedeutung gewonnen. Der Anteil der mündlichen Prüfung für Steuerfachangestellte an der Gesamtnote ist hingegen gleich geblieben.
Damit die Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte als bestanden gilt, müssen Sie im Prüfungsfach Steuerwesen und in mindestens zwei weiteren der vier Prüfungsfächer mindestens ausreichende Leistungen erbringen. Das bedeutet auch, dass wenn Sie in einem der Prüfungsfächer die Note “ungenügend” erhalten, die ganze Prüfung als nicht bestanden ist.