Mündliche
Steuerfachwirt Prüfung
Die mündliche Steuerfachwirt Prüfung ist die letzte Hürde auf Ihrem Weg zum Abschluss. Damit Sie wissen, was Sie in der Prüfung erwartet, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen nachfolgend zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Zur mündlichen Steuerfachwirt Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben. Hierfür müssen Sie in mindestens drei der vier Klausuren mit “ausreichend” bewertet worden sein. Nicht zugelassen werden Sie, wenn Sie in einer der Klausuren mit “ungenügend” benotet wurden. In diesem Fall müssen Sie die schriftliche Steuerfachwirt Prüfung leider wiederholen.
Die mündliche Steuerfachwirt Prüfung dauert maximal 30 Minuten. Dabei entfallen 10 Minuten auf die Vorbereitung des sogenannten Fachvortrags. Der Vortrag sollte nicht länger als 5 Minuten in Anspruch nehmen. In der restlichen Zeit stellen Sie sich den Fragen des Prüfungsausschusses.
Die mündliche Prüfung startet mit dem Fachvortrag. Hierfür erhalten Sie vom Prüfungsausschuss ein Thema, welches Sie innerhalb von 10 Minuten vorbereiten müssen. Im Anschluss haben Sie fünf Minuten Zeit, das Thema dem Prüfungsausschuss vorzutragen. Damit sollen Sie zeigen, dass Sie praxisrelevante Fälle bearbeiten und lösen können.
Das Thema stammt dabei aus einem der folgenden Gebiete:
- Steuerrecht
- Rechnungswesen
- Grundzüge des Rechts
- BWL
Nach dem Fachvortrag folgt das Prüfungsgespräch. Ähnlich wie bei der mündlichen Steuerberater Prüfung werden Sie hier in der Regel nicht alleine, sondern in kleinen Gruppen von drei bis fünf Personen geprüft. Die Themen des Prüfungsgesprächs werden ebenfalls vom Prüfungsausschuss vorgegeben. Jeder Teilnehmer der Kleingruppe muss sich zu dem Thema bzw. den gestellten Fragen äußern.
Während die Termine für die schriftliche Steuerfachwirt Prüfung bereits für mehrere Jahre im Voraus terminiert sind, erhalten Sie Ihren Termin für die mündliche Prüfung mit der Einladung Ihrer Steuerberaterkammer. In der Regel findet die mündliche Prüfung im Februar bzw. März eines Jahres statt.
Die mündliche Prüfung wird genau wie die Klausuren einzeln bewertet und fließt zu 20 % in Ihre Gesamtnote mit ein. Die Steuerfachwirt-Prüfung haben Sie bestanden, wenn Sie in mindestens vier der fünf Prüfungsabschnitte mit mindestens ausreichend bewertet wurden. Sobald Sie in zwei Abschnitten mit mangelhaft oder in einem Abschnitt mit ungenügend benotet wurden, haben Sie die Prüfung leider nicht bestanden.
Nach erfolgreichem Abschluss der mündlichen Steuerfachwirt Prüfung erhalten Sie von Ihrer Steuerberaterkammer ein Zeugnis, welches Ihre Prüfungsleistung pro Prüfungsabschnitt auflistet.
Haben Sie die Steuerfachwirt Prüfung nicht bestanden, weil Sie z. B. in der mündlichen Prüfung nicht die geforderte Leistung erbracht haben, dann können Sie die Prüfung beliebig oft wiederholen. Hierfür müssen Sie aber bis zum nächsten Prüfungsdurchgang warten.
Mündliche Prüfungen sind immer etwas ganz Besonderes. Sie wissen nicht, welche Themen Sie im Fachvortrag präsentieren müssen oder welche Fragen Ihnen im Prüfungsgespräch gestellt werden. Eine gründliche Vorbereitung ist daher besonders wichtig. Wir helfen Ihnen mit unseren Kursen dabei, sich optimal auf die mündliche Steuerfachwirt Prüfung einzustellen. Dazu gehen wir mit Ihnen die aktuellen Änderungen im Steuerrecht durch, bearbeiten relevante gesellschaftliche Themen und üben mit Ihnen den Fachvortrag und das Prüfungsgespräch.