Prüfung 
Fachassistent Lohn und Gehalt

Die Prüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt besteht aus einer schriftlichen sowie einer mündlichen Prüfung. Sie wird vor einer Steuerberaterkammer abgelegt, die Inhalte sind bundeseinheitlich geregelt.

Wir zeigen Ihnen, wie die Prüfung aufgebaut ist, welche Inhalte auf Sie warten und wie Sie sich optimal vorbereiten können.

Aufbau 
der Prüfung zum Fachassistent Lohn und Gehalt

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil müssen während einer vierstündigen Klausur praxisrelevante Sachverhalte aus den Bereichen Steuerrecht, Sozialversicherungsbeitragsrecht, Prozesse der Entgeltabrechnung und weiteren übergreifenden Themengebieten bearbeitet werden.

Die mündliche Prüfung dauert etwa 30 Minuten. Hierbei muss der Prüfungsteilnehmer zeigen, dass er praxisrelevante Fälle lösen und diese auch vortragen kann. 

Informieren Sie sich hier im Detail zu den Prüfungsteilen:

Inhalte 
der Prüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt

Die Inhalte der Prüfung sind in einem bundeseinheitlichen Anforderungskatalog festgehalten. Aufgrund von möglichen Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtssprechung ist dieser Katalog aber nicht als ausschließlicher Leitfaden, sondern eher als Orientierung zu sehen.

Hinweis: Die Lösungen sind ausführlich zu begründen. Für alle Bereiche sind in der Regel auch die für die Lösung notwendigen Rechtsvorschriften anzugeben!

1. Prüfungsbereich: Steuerrecht

Im Prüfungsgebiet "Steuerrecht" sollen die Kompetenzen nachgewiesen werden, um bei der steuerlichen Beratung des Mandanten mitzuwirken, die Entgeltabrechnung für den Mandanten zu erstellen, den Lohnsteuerabzug durchzuführen und bei der Steuerfestsetzung, der Außenprüfung und der strategischen Planung effektive Rechtssicherheit zu verschaffen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

  1. Arbeitslohn ermitteln, in steuerfreie und steuerpflichtige Bestandteile ordnen und Freigrenzen und -beträge beurteilen;
  2. Möglichkeiten der Pauschalierung der Lohnsteuer für die Entgeltabrechnung nutzen;
  3. die Entgeltabrechnung für die Beschäftigten des Mandanten erstellen und den Lohnsteuerabzug durchführen;
  4. gesetzliche Aufzeichnungspflichten zum Lohnsteuerabzug erfüllen und notwendige Dokumentationen erstellen, um haftungsrechtliche Konsequenzen des Mandanten zu vermeiden;
  5. lohnsteuerliche Gestaltungen ermitteln, rechtlich würdigen und für die Beratung durch den Steuerberater eigenständig aufbereiten sowie dokumentieren;
  6. mit dem Mandanten im Rahmen der laufenden Lohnbearbeitung und bei lohnsteuerrechtlichen Beratungsanlässen situations- und zielorientiert kommunizieren;
  7. mit der Finanzverwaltung im Rahmen von Besteuerungsverfahren für den Mandanten kommunizieren und bei Prüfungs- und Auskunftsverfahren mitwirken.

Wertigkeit: 33 Punkte

2. Prüfungsbereich: Sozialversicherungsbeitragsrecht

Im Prüfungsgebiet "Sozialversicherung" sollen die Kompetenzen nachgewiesen werden, um Beschäftigungsverhältnisse der Mandanten im Rahmen der Sozialversicherung zu beurteilen, Beitragsabführungen durchzuführen, Meldungen zur Sozialversicherung zu erstellen sowie den Mandanten im Rahmen der Prüfung durch die Rentenversicherung zu unterstützen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

  1. Entgeltunterlagen der Beschäftigten des Mandanten im Blick auf Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung prüfen und zuordnen;
  2. fristgerechte Abgabe von Meldungen zur Sozialversicherung für den Mandanten eigenständig planen und durchführen;
  3. Regelungen zur Berechnung, Tragung und Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung auch in Sonderfällen erschließen und auf die Beschäftigungsverhältnisse des Mandanten anwenden, insbesondere für geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte im Übergangsbereich, Mehrfachbeschäftigte und Geringverdiener;
  4. Entgeltbestandteile nach Beitragspflicht und Beitragsfreiheit klassifizieren sowie Regelungen zur Beitragsrechnung für laufende und einmalige Entgeltbestandteile anwenden;
  5. Beiträge zur Sozialversicherung berechnen und Beitragsnachweise fristgerecht an die zuständige Einzugsstelle für den Mandanten übermitteln;
  6. über die Teilnahme am Umlageverfahren entscheiden und gegenüber dem Mandanten darlegen, Beiträge im Rahmen der Umlagen berechnen und Erstattungsansprüche des Mandanten gegen die Einzugsstelle ermitteln und beantragen;
  7. mit dem Mandanten im Rahmen der laufenden Entgeltabrechnung und bei Beratungsanlässen zur Sozialversicherung situations- und zielorientiert kommunizieren; mit Ansprechpartnern im Rahmen der Sozialversicherung hinsichtlich Versicherungs-, Beitrags- und Meldeverfahren für den Mandanten kommunizieren und kooperieren;
  8. Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung einschließlich der Künstlersozialkasse des Mandanten vorbereiten und begleiten.

Wertigkeit: 33 Punkte

3. Prüfungsbereich: Prozesse der Entgeltabrechnung

Im Prüfungsgebiet "Prozesse der Entgeltabrechnung" sollen die Kompetenzen nachgewiesen werden, steuer- sowie sozialversicherungsrechtliche Vorgänge des Mandanten zu erschließen und rechtlich zu würdigen, den Sachverhalt zu sondieren, die zur Verfügung gestellten Informationen des Mandanten aufzubereiten und in Abstimmung mit dem Steuerberater den Mandanten im Rahmen der Erfüllung seiner Pflichten zu beraten, rechtliche Grundlagen eigenständig zu ermitteln und auf den Sachverhalt anzuwenden, In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

  1. Mit geldwerten Vorteilen und Sachbezügen umgehen und diese in Abstimmung mit dem Steuerberater bewerten;
  2. betriebliche Altersversorgung zuordnen und die Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung ableiten;
  3. Vermögensbildung/-beteiligung einschätzen und begünstigte Anlageformen skizzieren;
  4. Mehrfachbeschäftigte erfassen und die lohnsteuerrechtlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen gegenüber dem Mandanten darstellen;
  5. besondere Personengruppen, insbesondere Werkstudenten und kurzfristig Beschäftigte abrechnen;
  6. Besonderheiten bei der Teilmonatsberechnung erkennen und diese erstellen;
  7. im Rahmen des Lohnsteuerabzugs vom Arbeitslohn Zuschlagsteuern durchdenken und Pauschalsteuern und Pauschalierungen erkennen und einbeziehen;
  8. Entgeltpauschalierungen simulieren, Pauschalsteuern organisieren und Konzepte erstellen sowie Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung berücksichtigen;
  9. Einmalbezüge und mehrjährige Bezüge erfragen, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen anwenden sowie Vorkehrungen zur fristgerechten Abrechnung treffen;
  10. Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erfassen und veranschaulichen, das Verfahren vorbereiten und Rückmeldungen hinterfragen;
  11. Pfändungen und Abtretungen unter Einbeziehung von Arbeitnehmerinsolvenzen erfragen und würdigen;
  12. Besonderheiten bei mehreren Tätigkeitsstätten einschließlich der Fahrstrecken erfragen und herausarbeiten sowie Fahrtkosten berechnen;
  13. mit dem Mandanten im Rahmen der Bearbeitung der Prozesse der Entgeltabrechnung situations- und zielorientiert kommunizieren;
  14. Prozessbezogen mit den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes, Mutterschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes und des Entgeltfortzahlungsgesetzes umgehen;
  15. Formen von Arbeitsverträgen einordnen;
  16. Sachverhalte würdigen und Folgerungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ableiten.

Wertigkeit: 34 Punkte

Voraussetzungen 
für die Prüfung zum Fachassistent Lohn und Gehalt

Zu der Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie die Prüfung zum / zur Steuerfachangestellten erfolgreich absolviert und mindestens ein Jahr im Steuerwesen, z. B. bei einem Steuerberater, einem Wirtschaftsprüfer oder Rechtsantwalt hauptberuflich gearbeitet haben. Alternativ müssen Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Sie können eine gleichwertige Ausbildung vorweisen, z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann. Zudem haben Sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Steuerwesen und arbeiten davon mindestens zwei Jahre in einem steuerberatenden oder wirtschaftsprüfendem Beruf.
  • Sie haben keine gleichwertige Ausbildung, aber mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Steuerwesen und davon mindestens drei Jahre in einem wirtschaftsprüfenden oder steuerberatendem Beruf gearbeitet? Dann erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung ebenfalls.

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen haben wir Ihnen hier zusammengefasst: Voraussetzungen für die Prüfung zum Fachassistent Lohn und Gehalt

Prüfungstermine 
zum Fachassistenten Lohn und Gehalt

Die Prüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt findet an folgenden Terminen statt:

Prüfung2023 / 20242024 / 20252025 / 20262026 / 20272027 / 20282028 / 2029
schriftliche Prüfung18.10.202316.10.202415.10.202514.10.202613.10.202718.10.2028

Die Termine für die mündliche Prüfung finden in der Regel im Januar bzw. Februar des nachfolgenden Jahres nach der schriftlichen Prüfung statt.

Wie melde ich mich für die Prüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt an?

Für die Prüfung melden Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer an. Dort finden Sie auch die jeweiligen Anmeldefristen und Anmeldeformulare. Beachten Sie, dass Sie die Voraussetzungen für die Prüfung nachweisen müssen, wenn Sie sich anmelden.

Wieviel kostet die Prüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt?

Die Prüfungsgebühren setzt die Steuerberaterkammer fest. Informationen hierzu finden Sie daher auf den entsprechenden Webseiten. Wenn Sie die Prüfung wiederholen müssen, z. B. weil Sie diese nicht bestanden haben, muss die Gebühr bei einem weiteren Versuch erneut entrichtet werden.

Wann gilt die Prüfung als bestanden?

Die Prüfung zum Fachassistent Lohn und Gehalt haben Sie bestanden, wenn Sie sowohl in der schriftlichen Prüfung als auch der mündlichen mindestens ausreichende Leistung (Schulnote 4) erbracht haben. Ob Sie bestanden haben, erfahren Sie direkt nach der mündlichen Prüfung. War die Prüfung erfolgreich, erhalten Sie ein Zeugnis mit dem Gesamtergebnis sowie den Noten für die beiden Prüfungsteile und dürfen sich dann “Fachassistent Lohn und Gehalt / Fachassistentin Lohn und Gehalt” nennen.