Anforderungsprofil
Steuerfachwirt-Prüfung
Hinweise für die Fortbildung zum/r Steuerfachwirt/-in für Prüfungsteilnehmer, Prüfungsausschussmitglieder, Klausurersteller und Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin erworben worden sind, führen die Steuerberaterkammern Fortbildungsprüfungen gemäß den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) durch. Für diese Prüfungen sind maßgebend die Prüfungsordnung nach § 56 Abs. 1 i. V. m. § 47 Abs. 1 und 2 BBiG für die Fortbildungsprüfung sowie die Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin gemäß § 54 i. V. m. § 79 Abs. 4 BBiG der jeweiligen Steuerberaterkammer.
Die Rechtsvorschrift bestimmt die Inhalte der Fortbildungsprüfung verbindlich. Das nachfolgende Anforderungsprofil gibt erläuternde Hinweise zu den Prüfungsgebieten und den Qualifikationsinhalten gemäß § 6 der Rechtsvorschrift. Die Hinweise dienen als Orientierungshilfe für Interessenten für die berufliche Fortbildung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin, für Mitglieder der Prüfungsausschüsse, für Klausurersteller und für Anbieter von Vorbereitungslehrgängen. Sie können jedoch schon wegen der schnell fortschreitenden Entwicklung auf einzelnen Prüfungsgebieten nicht abschließend sein.
Zur Intensität der zu prüfenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen wurde folgende Differenzierung vorgenommen:
- gering: Grundzüge bzw. geringe Kenntnisse werden erwartet,
- mittel: vertiefende Kenntnisse werden erwartet,
- umfassend: ausführliche Kenntnisse werden erwartet.
Im Prüfungsgebiet „Abgabenordnung“ soll die prüfende Person nachweisen, dass sie Verwaltungsakte und deren Rechtmäßigkeit beurteilen kann, um für den Mandanten im Rahmen der Steuerfestsetzung, der Außenprüfung und bei steuerlichen Verstößen effektiven Rechtsschutz gewährleisten zu können.
1.1 Steuerschuld- und Verfahrensrecht
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
1.1.1 Begrifflichkeiten der Abgabenordnung
| mittel |
1.1.2 Verwaltungsakte
| umfassend |
1.1.3 Steuerschuldrecht
| gering |
1.1.4 Erhebungsverfahren
| umfassend |
1.1.5 Steuerverfahrensrecht
| mittel |
1.2 Zuständigkeiten, Fristen, Termine und Rechtsbehelfe
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
1.2.1 Zuständigkeit der Finanzbehörden
| mittel |
1.2.2 Festsetzungs- und Feststellungsverfahren
| umfassend |
1.2.3 Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
| umfassend |
1.2.4 Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
| umfassend |
1.2.4 Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
| umfassend |
1.3 Führung von Büchern und Aufzeichnungen
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
| umfassend |
1.4 Risikomanagement
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
1.4.1 Verfahrensdokumentation | |
1.4.1.1 Bestandteile
| mittel |
1.4.1.2 Anwendungsfälle
| umfassend |
1.4.2 Steuerinternes Kontrollsystem (Steuer-IKS)
| umfassend |
1.4.3 Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten
| gering |
1.5 Außenprüfung und Nachschau
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
| mittel |
Im Prüfungsgebiet „Ertragsteuern“ sollen die Kompetenzen nachgewiesen werden, selbstständig ertragsteuerliche Sachverhalte zu ermitteln und rechtlich zu würdigen, um den Mandanten im Rahmen der Erfüllung seiner Erklärungs- und Mitwirkungspflichten zu beraten, rechtliche Grundlagen eigenständig zu ermitteln und auf den Sachverhalt anzuwenden und zu würdigen.
2.1 Grundlagen der Ertragsteuern
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
| mittel |
2.2 Einkommensteuer
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
2.2.1 Einkommensermittlung
| mittel |
2.2.1.1 Begriff des Gewinns
| umfassend |
2.2.1.2 Begriff der Abschreibungen
| umfassend |
2.2.1.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
| umfassend |
2.2.1.4 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
| umfassend |
2.2.1.5 Begriff der Einnahmen und Werbungskosten
| mittel |
2.2.1.6 Zu- und Abflussprinzip | umfassend |
2.2.1.7 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
| mittel |
2.2.1.8 Einkünfte aus Kapitalvermögen
| mittel |
2.2.1.9 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
| umfassend |
2.2.1.10 Sonstige Einkünfte
| umfassend |
2.2.1.11 Begriff der Sonderausgaben
| umfassend |
2.2.1.12 Außergewöhnliche Belastungen
| umfassend |
2.2.1.13 Verlustabzug
| umfassend |
2.2.1.14 Steuerabzug bei Bauleistungen
| mittel |
2.2.1.15 Familienleistungsausgleich und Entlastungsbetrag
| mittel |
2.2.2 Ermittlung der Einkommensteuerschuld | mittel |
2.2.2.1 Einkommensteuertarif
| mittel |
2.2.2.2 Steuerermäßigungen
| umfassend |
2.2.3 Erhebung der Einkommensteuer
| gering |
2.2.4 Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
| mittel |
2.2.5 Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger | gering |
2.3 Körperschaftsteuer
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
2.3.1 Steuerpflicht
| mittel |
2.3.2 Unterschiedliche Auswirkungen von Tantiemen und Ausschüttungen auf Ebene der Gesellschaft und der Gesellschafter | umfassend |
2.3.3 Einkommensermittlung
| umfassend |
2.3.4 Ermittlung der Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlags
| umfassend |
2.3.5 Steuerliches Einlagekonto
| mittel |
2.4 Gewerbesteuer
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
2.4.1 Steuergegenstand
| mittel |
2.4.2 Steuerpflicht
| mittel |
2.4.3 Gewerbeertrag
| umfassend |
2.4.4 Gewerbeverlust und Verlustvortrag | mittel |
2.4.5 Steuermesszahl und Steuermessbetrag einschließlich Freibetrag | gering |
2.4.6 Zerlegung | mittel |
2.4.7 Veranlagungsverfahren
| mittel |
Im Prüfungsgebiet „Verkehrsteuern“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie steuerliche Sachverhalte in Abstimmung mit dem Mandanten und dem Steuerberater unter Beachtung des Umsatz- und Grunderwerbsteuergesetzes beurteilen kann.
3.1 Umsatzsteuer
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
3.1.1 Begrifflichkeiten des Umsatzsteuergesetzes
| mittel |
3.1.2 Umsatzsteuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht | |
3.1.2.1 Kriterien steuerbarer Leistungen
| umfassend |
3.1.2.2 Steuerbare und nichtsteuerbare Umsätze
| umfassend |
3.1.2.3 Sondertatbestände steuerbarer Umsätze
| mittel |
3.1.2.4 Steuerbefreiungen und Optionsmöglichkeiten
| umfassend |
3.1.3 Bemessungsgrundlage und Umsatzsteuersatz
| umfassend |
3.1.4 Vorsteuerabzug, Vorsteuerausschluss und Berichtigungsmöglichkeiten | |
3.1.4.1 Abziehbare und nichtabziehbare Vorsteuer
| umfassend |
3.1.4.2 Berichtigung des Vorsteuerabzugs
| mittel |
3.1.5 Steuerentstehung und Steuerschuldnerschaft
| umfassend |
3.1.6 Umsatzsteuervoranmeldung, und Umsatzsteuererklärung, Dauerfristverlängerung, Fälligkeit und Zusammenfassende Meldung (ZM)
| umfassend |
3.1.7 umsatzsteuerliche Aufzeichnungs- und Meldepflichten und deren Auswirkungen | |
3.1.7.1 Aufzeichnungs- und Meldepflichten
| mittel |
3.1.7.2 Ausstellung von Rechnungen
| umfassend |
3.2 Grunderwerbsteuer
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
3.2.1 Begrifflichkeiten der grunderwerbsteuerbaren Vorgänge | |
3.2.1.1 Steuergegenstand
| gering |
3.2.1.2 Bemessungsgrundlage, Steuerschuldner und Steuerberechnung
| gering |
3.2.2 Ausnahmen von der Besteuerung
| gering |
3.2.3 Prüfung von Grunderwerbsteuerbescheiden
| gering |
Im Prüfungsgebiet „Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie erbschaft- und schenkungsteuerliche Vorgänge des Mandanten erschließen und Bewertungen von Grundbesitz vornehmen kann.
4.1. Begrifflichkeiten der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
4.1.1 Steuerpflichtige Vorgänge
| umfassend |
4.1.2 Persönliche Steuerpflicht
| gering |
4.1.3 Sachliche Steuerbefreiungen
| mittel |
4.2 Steuerbarkeit/Steuerfreiheit von Erbschafts- und Schenkungsvorgängen
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
| mittel |
4.3 Bewertung und Steuerberechnung von Erwerben
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
4.3.1 Anwendungsbereich des Bewertungsgesetzes und allgemeine
| mittel |
4.3.2 Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer
| gering |
4.3.3 Steuerberechnung
| umfassend |
4.4 Steuerentstehung und Anzeigepflichten
| umfassend |
4.5 Steuererklärungen geschäftsvorgangsbezogen selbstständig
| mittel |
Im Prüfungsgebiet „Buchführung und Rechnungslegung“ sollen die Kompetenzen nachgewiesen werden, eigenständig und verantwortlich nach nationalem Handelsrecht und nach Steuerrecht eine ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen und den Jahresabschluss aufzustellen.
5.1 Buchführung
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
5.1.1 Buchführungsorganisation
| mittel |
5.1.2 Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze
| umfassend |
5.1.3 Qualitätssicherung in der Buchführung | mittel |
5.1.4 Grundlagen der Buchführung
| umfassend |
5.2 Rechnungslegung nach Handels- und nach Steuerrecht
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
5.2.1 Bestandteile des Jahresabschlusses
| mittel |
5.2.2 Gliederung der Bilanz | umfassend |
5.2.3 Bewertung in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz
| umfassend |
5.2.4 Rückstellungen in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz
| umfassend |
5.2.4 Rückstellungen in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz
| umfassend |
5.2.6 Bilanzänderung und Bilanzberichtigung | gering |
5.2.7 Eigenkapital und Rücklagen
| mittel |
5.2.8 Gewinn- und Verlustrechnung
| umfassend |
5.2.9 Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften
| mittel |
5.2.10 Besonderheiten bei Personengesellschaften
| umfassend |
5.2.11 Qualitätssicherung bei der Jahresabschlusserstellung | mittel |
Im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaft“ sollen Kompetenzen nachgewiesen werden, Jahresabschlüsse zu analysieren, Kosten- und Leistungsrechnungen mandantenbezogen einzurichten und anzuwenden sowie Finanzierungen zu entwickeln und zu begleiten.
6.1 Jahresabschlussanalyse
Im Prüfungsteilgebiet „Jahresabschlussanalyse“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Jahresabschlüsse zu analysieren bzw. Arten der Bilanzanalyse zu ermitteln. Hieraus Informationen durch aussagekräftige Kennzahlen Erkenntnisse zu erhalten, um diese dem Mandanten über den augenblicklichen Stand vorzulegen. Danach kann der Mandant die zukünftige Entwicklung abschätzen.
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
6.1.1 Auswertung von Jahresabschlüssen
| mittel |
6.1.2 Betriebsvergleich
| umfassend |
6.1.3 Strukturierung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
| gering |
6.1.4 Kennzahlenermittlung und Erarbeitung der Vermögensstruktur
| mittel |
6.2 Kosten- und Leistungsrechnung
Im Prüfungsteilgebiet „Kosten- und Leistungsrechnung“ soll die zu prüfende
Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Elemente der Kosten- und Leistungsrechnung zur Unterstützung und zur Mitgestaltung der Beratung der
Mandanten bei betrieblichen Prozessen, unternehmerischen Entscheidungen
sowie zu Bilanzierungszwecken des Mandanten anzuwenden und bei Veränderungen anzupassen. Dabei soll sie besonders den Zusammenhang zwischen Buchführung, Bilanzierung und Kosten- und Leistungsrechnung abbilden.
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
6.2.1 Methoden und Instrumente
| gering |
6.2.2 Verfahren zur Verrechnung der Kosten
| gering |
6.2.3 Methoden der kurzfristigen Erfolgsrechnung
| mittel |
6.2.4 Anwendung der Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung
| umfassend |
6.3 Finanzierung
Im Prüfungsteilgebiet „Finanzierung“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, die Methoden und Instrumente der Finanzierung und der Investitionsrechnung zur Unterstützung und zur Mitgestaltung der Beratung der Mandanten anzuwenden. Dabei soll sie zeigen, dass sie den Finanzierungsbedarf des Mandanten unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen analysieren und die Beratung des Mandanten zielorientiert vorbereiten und unterstützen kann.
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
6.3.1 Ziele, Aufgaben und Instrumente des Finanzmanagements
| mittel |
6.3.2 Finanz- und Liquiditätsplanung
| umfassend |
6.3.3 Finanzierungsarten
| mittel |
6.3.4 Investitionsbedarf
| mittel |
6.3.5 Kreditrisiken
| mittel |
6.3.6 Finanzierungs- und Förderinstrumente
| umfassend |
Im Prüfungsgebiet „Wirtschaftsrecht und weitere Rechtsgebiete“ sollen die Kompetenzen nachgewiesen werden, um rechtliche Sachverhalte in den Arbeitsprozessen der Bereiche Handels-, Gesellschafts- und Sozialversicherungsbeitragsrecht sowie Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht zu prüfen und allgemeine Rechtsbegriffe situationsgerecht anwenden zu können.
Hinweis: Das Prüfungsgebiet ist nur für den mündlichen Teil der Prüfung relevant
7.1 Regelungen im Bürgerlichen Recht, insbesondere im Allgemeinen Teil, im Recht der Schuldverhältnisse sowie im Sachenrecht
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
7.1.1 Allgemeiner Teil des BGB
| gering |
7.1.2 Recht der Schuldverhältnisse
| gering |
7.1.3 Sachenrecht
| gering |
7.2 Regelungen im Handelsrecht, insbesondere zur Prokura, Handlungsvollmacht und zum Handelsregister
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
7.2.1 Kaufleute
| mittel |
7.2.2 Prokura und Handlungsvollmacht
| gering |
7.2.3 Firmenrecht
| mittel |
7.2.4 Handelsregister
| mittel |
7.3 Regelungen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zu Personengesellschaften und zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
7.3.1 Personengesellschaften
| umfassend |
7.3.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaft
| umfassend |
7.4 Regelungen im Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz, zur Elternzeit, zum Mutterschutz und zur Schwerbehinderung
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
7.4.1 Mindestlohn | mittel |
7.4.2 Kündigungsschutz | gering |
7.4.3 Elternzeit und Mutterschutz | gering |
7.4.4 Schwerbehinderung | gering |
7.5 Regelungen im Sozialversicherungsbeitragsrecht, insbesondere zu den Leistungen der einzelnen Versicherungszweige und der Sozialversicherungspflicht
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
7.5.1 Zweige und Träger der Sozialversicherung
| mittel |
7.5.2 Leistungen der einzelnen Versicherungszweige
| gering |
7.5.3 Sozialversicherungspflicht
| mittel |
Das Prüfungsgebiet „Steuerberatungsrecht“ umfasst insbesondere berufs- und datenschutzrechtliche Themen, die von Steuerfachwirten im Kanzleialltag bearbeitet werden.
Hinweis: Das Prüfungsgebiet ist nur für den mündlichen Teil der Prüfung relevant.
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
8.1 Verschwiegenheitspflichten
| umfassend |
8.2 Geldwäschegesetz
| mittel |
8.3 Vergütungsrecht
| umfassend |
8.4 Datenschutz und Datensicherheit
| mittel |
8.5 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
| umfassend |
8.6 organisatorische und technische Prozessbeschreibungen zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Aufzeichnungen und deren Aufbewahrung (Verfahrensdokumentationen)
| umfassend |
Das Prüfungsgebiet „Kanzleiorganisation, Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit
internen und externen Partnern“ insbesondere die Bereiche Kanzleiorganisation, Kommunikationsmethoden, Personalführung und Konfliktmanagement.
Hinweis: Das Prüfungsgebiet ist nur für den mündlichen Teil der Prüfung relevant.
Prüfungsgebiet | Prüfungsrelevanz |
---|---|
9.1 Kanzleiorganisation
| umfassend |
9.2 Kommunikation und Konfliktmanagement
| umfassend |
9.3 Personalauswahl und Personalrekrutierung
| mittel |
9.4 Personaleinsatzplanung
| mittel |
9.5 Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Büroarbeit
| mittel |
9.6 Personalführung
| mittel |
9.7 Fortbildung
| umfassend |