Gewerbesteuer-Rückstellungen bei Personengesellschaften

Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung, Sonder- und Ergänzungsbereich sowie gewerbesteuerlicher Gewinn

Die Berechnung von Gewerbesteuer-Rückstellungen bei Personengesellschaften ist ein echter „Dauerbrenner“ und stellt viele Prüflinge in der schriftlichen StB-Prüfung am zweiten Tag (Ertragsteuerrecht) bzw. am dritten Tag (Buchführung und Bilanzwesen) vor Herausforderungen. Denn während eine Personengesellschaft für Zwecke der Einkommensteuer transparent behandelt wird, stellt sie für Zwecke der Gewerbesteuer ein eigenes Besteuerungssubjekt dar. Zudem ist eine Personengesellschaft aufgrund der transparenten Behandlung verpflichtet, ihren Gewinn den einzelnen Mitunternehmern i. R. einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung zuzuweisen, wobei evtl. Sonder- und Ergänzungsbilanzen zu berücksichtigen sind. Hieraus ergeben sich regelmäßig komplexe Berechnungszusammenhänge, die jedoch mithilfe eines grundlegenden Schemas, das Sie zwingend beherrschen müssen, gut in den Griff zu bekommen sind. Die nachfolgende Fallstudie wird Ihnen dabei helfen, sich grundlegend und systematisch auf mögliche Prüfungsaufgaben in diesem Bereich vorzubereiten.

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Inhalte

Die Fallstudie ist in mehrere Abschnitte gegliedert, die sich auf verschiedene Aspekte der Besteuerung von Personengesellschaften konzentrieren:


Einleitung und Grundlagen

  • Transparenzprinzip: Personengesellschaften werden einkommensteuerlich transparent behandelt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflicht auf Ebene der Gesellschafter liegt, nicht auf der Gesellschaftsebene.
  • Eigenes Besteuerungssubjekt für Gewerbesteuer: Für Zwecke der Gewerbesteuer wird die Personengesellschaft jedoch als eigenständiges Steuersubjekt betrachtet.

Berechnung und Zuordnung des Gewinns

  • Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung: Der Gewinn der Personengesellschaft wird gesondert und einheitlich festgestellt und den Gesellschaftern zugewiesen, wobei Sonder- und Ergänzungsbilanzen berücksichtigt werden.
  • Behandlung von Privatentnahmen: Privatentnahmen der Gesellschafter sind steuerlich unbeachtlich und wirken sich nicht auf die Gewinnversteuerung aus.

Fallstudien und Beispiele

  • Praxisnahe Beispiele: Die Fallstudie enthält zahlreiche Beispiele, wie z.B. die Max & Moritz OHG, um die theoretischen Grundlagen zu veranschaulichen und die praktische Anwendung zu demonstrieren.
  • Sondervergütungen: Prof. Dr. Gernot Brähler erläutert, wie Sondervergütungen (z.B. Geschäftsführervergütungen, Zinsen) auf die Gewinnermittlung und Gewerbesteuerpflicht der Personengesellschaft einwirken.

Sonder- und Ergänzungsbilanzen

  • Sonderbilanzen: Diese erfassen Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines Gesellschafters stehen, aber von der Gesellschaft genutzt werden.
  • Ergänzungsbilanzen: Diese bilden stille Reserven ab, die einen einzelnen Gesellschafter betreffen, beispielsweise bei einem Gesellschafterwechsel.

Schema zur Ermittlung der Gewerbesteuer-Rückstellung

  • Fünf-Schritte-Schema: Die Fallstudie stellt ein detailliertes Schema zur Berechnung der Gewerbesteuer-Rückstellungen und -Erstattungen vor, das in fünf Schritte unterteilt ist:
    1. Ermittlung des Jahresergebnisses laut Handelsbilanz.
    2. Ermittlung des Jahresergebnisses laut Steuerbilanz bzw. Überleitungsrechnung.
    3. Berechnung des steuerlichen Gesamtgewinns der OHG.
    4. Berechnung des Gewerbeertrags und der Gewerbesteuer-Rückstellung.
    5. Innerbilanzielle Verbuchung der Gewerbesteuer-Rückstellung bzw. -Forderung.

Unterschiede zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften

  • Intransparenzprinzip: Im Gegensatz zu Personengesellschaften werden Kapitalgesellschaften (KapGes) als eigenständige Steuersubjekte behandelt, was unterschiedliche steuerliche Konsequenzen nach sich zieht.
  • Vergleich der Besteuerung: Die Fallstudie enthält Diagramme und Vergleiche, um die unterschiedlichen Besteuerungsprinzipien von Personen- und Kapitalgesellschaften zu verdeutlichen.

Übungen und Mini-Klausur

  • Übungsfälle: Zahlreiche Übungsfälle helfen, das Gelernte anzuwenden und zu vertiefen.
  • Mini-Klausur: Am Ende der Fallstudie hat Prof. Dr. Gernot Brähler eine Mini-Klausur bereitgestellt, die die wesentlichen Schritte und Konzepte in einen größeren Zusammenhang stellt und zur Selbstprüfung dient.

WICHTIGE MERKSÄTZE

  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen gibt es ausschließlich im Steuerrecht, nicht im Handelsrecht.
  • Privatentnahmen sind steuerlich unbeachtlich und wirken sich nicht auf den zu versteuernden Gewinn aus.
  • Eine Kapitalgesellschaft kann weder eine Sonderbilanz noch eine Ergänzungsbilanz für ihre Gesellschafter erstellen.

Die Fallstudie bietet Ihnen eine detaillierte und praxisorientierte Anleitung zur Berechnung und Buchung von Gewerbesteuer-Rückstellungen bei Personengesellschaften und ist daher besonders für Ihre Vorbereitung auf die schriftliche Steuerberaterprüfung relevant.

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