Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater
Sie haben ein betriebswirtschaftliches oder wirtschaftswissenschaftliches Studium absolviert und wollen nun wissen, welche Möglichkeiten Sie für eine berufliche Weiterentwicklung haben? Ihr Schwerpunkt liegt vor allem in den Bereichen Steuerrecht und Rechnungswesen? Zwei Möglichkeiten, die Ihnen offen stehen, sind:
- Wirtschaftsprüfer werden
- Steuerberater werden
Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen diesen beiden Berufen? Wir zeigen Ihnen, worin sich die beiden Berufe unterscheiden und auch welche Gemeinsamkeiten sie haben.
Die Aufgaben eines Steuerberaters sind im Steuerberatungsgesetz (§ 33 StBerG) geregelt. Dort heißt es:
“Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Dazu gehören auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die auf Grund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Abschlüssen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, und deren steuerrechtliche Beurteilung.”
Übersetzt bedeutet dies, dass Steuerberater private oder unternehmerische Mandanten in steuerlichen und auch betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Die Aufgaben des Steuerberaters sind dabei unter anderem:
- Betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung
- Bearbeitung von Steuerangelegenheiten, wie etwa Steuererklärungen, Bilanzen oder Jahresabschlüsse
- Vertretung von Mandanten gegenüber den Finanzbehörden
- Buchhaltung
Als bestellter Steuerberater ist man ein anerkannter Experte im Steuerrecht. Aufgrund der umfassenden Kenntnisse können Steuerberater Ihre Mandanten dabei helfen, ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen und - wenn möglich - Steuern zu sparen.
Eine ausführlichere Übersicht über die Tätigkeit finden Sie hier: Aufgaben eines Steuerberaters
Ähnlich wie beim dem Steuerberater sind die Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers in vordefiniert. Im § 2 der Wirtschaftsprüferordnung heißt es:
- Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.
- Wirtschaftsprüfer sind befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten.
- Wirtschaftsprüfer sind weiter nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften befugt
- unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten;
- in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
- zur treuhänderischen Verwaltung.
Wirtschaftsprüfer sind also dafür zuständig, die Jahresabschlüsse oder Konzernabschlüsse von Unternehmen zu prüfen. Sie kontrollieren, ob die Buchführung ordnungsgemäß vorgenommen und geltende rechtliche Vorschriften eingehalten wurden.
Aufgrund Ihrer Vorbildung sind Wirtschaftsprüfer auch in der Lage, Aufgaben in der Steuer-, Wirtschafts- oder Rechtsberatung zu übernehmen und z. B. auch als Gutachter, Sachverständiger oder Treuhändischer Verwalter tätig werden. Die eigentliche Prüfung gehört aber zu den Hauptaufgaben eines Wirtschaftsprüfers.
Auf den ersten Blick haben die beiden Berufe viel gemeinsam, z. B.
- Zugang zum Beruf nur durch ein Examen (Steuerberaterexamen bzw. Wirtschaftsprüferexamen) möglich
- Experten im Bereich Steuerrecht und Betriebswirtschaft
Der große Unterschied liegt aber in der Tatsache, dass der Wirtschaftsprüfer - wie der Name schon sagt - Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen vornimmt. Das ist eine Aufgabe, die ein Steuerberater nicht übernehmen darf, denn nur ein Wirtschaftsprüfer ist dazu befugt. Während der Steuerberater vor allem steuerberatende Aufgaben übernimmt, kann ein Wirtschaftsprüfer zusätzlich noch als Gutachter oder Sachverständiger auftreten.
Aufgrund dessen wird der Wirtschaftsprüfer in der Regel noch eine Stufe über dem Steuerberater eingeordnet, auch das Wirtschaftsprüferexamen gilt noch anspruchsvoller als das eh schon schwere Steuerberaterexamen.
Steuerberater bringen allerdings aufgrund ihrer Vorkenntnisse beste Voraussetzungen mit, um Wirtschaftsprüfer zu werden!