Steuerberateranwärter - was ist das?
Als Steuerberateranwärter werden häufig Personen bezeichnet, die gerade in der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung sind. Aber nicht nur hierfür wird die Bezeichnung genutzt, sondern unter anderem auch für Stellenbeschreibungen. Wir zeigen Ihnen, in welchem Kontext die Bezeichnung am häufigsten verwendet wird.
Steuerberateranwärter - Teilnehmer der Vorbereitung auf das StB-Examen
In Deutschland werden diejenigen, die sich auf das Steuerberatexamen vorbereiten, häufig als Steuerberateranwärter bzw. Anwärter für die Steuerberaterprüfung bezeichnet. Eine offizielle Bezeichnung oder ein Titel ist das jedoch nicht.
Es steht also prinzipiell jedem frei, sich als Steuerberateranwärter zu bezeichnen.
Steuerberateranwärter als Jobbezeichnung
Schaut man sich auf Stellenportalen oder Karriereseiten von Steuerberatungskanzleien um, findet man dort Jobs, die als “Steuerberateranwärter” ausgeschrieben werden. In der Regel wird in diesem Fall folgende Profil gesucht:
- Ein abgeschlossenes Studium im Bereich Wirtschaftswissenschaften, Finanzen, Steuern oder Wirtschaftsprüfung, alternativ eine vergleichbare Qualifikation
- Erste Berufserfahrung in einer Steuerberatungskanzlei oder einer Steuerabteilung eines Unternehmens
- Starkes Interesse an Steuerthemen
- Gute bis sehr gute Englischkenntnisse
- Sicherer Umgang mit den gängigsten Tools wie DATEV, Lexware, Microsoft Office, etc.
Zudem wird vorausgesetzt, dass Bewerber ein hohes Maß an Vertraulichkeit und Verlässlichkeit sowie Eigenverantwortung mitbringen. Steuerberateranwärter arbeiten in der Regel den Steuerberatern zu und übernehmen häufig die Aufgaben eines Steuerfachwirts.
Berufsanwärter Steuerberatung - eine offizielle Bezeichnung in Österreich
Der Weg zum Steuerberater ist in unserem Nachbarland Österreich etwas anders als hier in Deutschland. In Österreich müssen alle, die Steuerberater werden wollen, vorab drei Jahre als Berufsanwärter in einer Steuerberatung oder bei einem Wirtschaftsprüfer gearbeitet haben. Die sogenannten Fachprüfungen für angehende Steuerberater können Berufsanwärter der Steuerberatung frühestens nach 18 Monaten ablegen.
Um überhaupt als Berufsanwärter zugelassen zu werden, ist eine vorherige Anmeldung bei der in Österreich zuständigen Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer notwendig.
Steuerberater, die in Österreich tätig waren und in Deutschland zugelassen werden möchten, müssen eine sogenannte Eignungsprüfung ablegen. Mehr dazu erfahren Sie hier: Steuerberater Eignungsprüfung
Neben der Eignungsprüfung steht natürlich Steuerberatern aus anderen EU-Ländern frei, die reguläre Steuerberaterprüfung abzulegen, sofern sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen.