Weiterbildung Steuerfachwirt - IHK oder Kammer-Prüfung?

Wer nimmt eigentlich die Steuerfachwirt-Prüfung ab? Die IHK oder die Steuerberaterkammern? Die Antwort ist einfach: Anders als bei anderen Fachwirt-Berufen, wie z. B. dem Wirtschaftsfachwirt, Handelsfachwirt oder Fachwirt für Marketing, wird die Prüfung nicht von den Industrie- und Handelskammern, sondern von den Steuerberaterkammern abgenommen.

Steuerfachwirt Weiterbildung - IHK laut Gesetz nicht für Prüfung zuständig

Im § 54 und § 71 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist festgehalten, welche Kammer für welche Prüfungen zuständig ist. Während die Handwerkskammern für die Prüfung in den handwerklichen Berufen verantwortlich ist, übernimmt die IHK die Prüfung in den gewerblichen Berufen, die nicht dem Handwerk zugeordnet werden. Für den Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sind hingegen alleine die Wirtschaftsprüfer- bzw. Steuerberaterkammern zuständig.

Mit dem Bestehen der Steuerfachwirt-Prüfung können Steuerfachangestellte und andere qualifizierte Mitarbeiter im steuerberatenden Beruf nachweisen, dass sie zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben haben und in der Lage sind, komplexe berufsspezifische Aufgaben in einer Steuerberaterpraxis zu bewältigen. Dies umfasst insbesondere die Bearbeitung von Sachverhalten aus dem Steuerrecht, dem Rechnungswesen und der Betriebswirtschaft.

Das Niveau der Prüfung und damit auch der Steuerfachwirt Weiterbildung liegt deutlich über dem der Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Neben dem Nachweis ihrer Kompetenz eröffnet das Bestehen der Fortbildungsprüfung den Teilnehmern vor allem die Möglichkeit, verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen und den Praxisinhaber zu entlasten. Für viele ist die erfolgreiche Prüfung zum Steuerfachwirt außerdem ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Steuerberaterprüfung.