Selbstständig als Steuerfachwirt
Sie sind Steuerfachwirt und fragen sich, welche beruflichen Möglichkeiten Sie haben und ob Sie sich als Steuerfachwirt sogar selbstständig machen können? In diesem Artikel schauen wir uns an, welche Kompetenzen Sie auf Ihrem Weg zum Steuerfachwirt erworben haben, wo Sie damit arbeiten, ob Sie sich selbstständig machen und ob Sie eine eigene Steuerkanzlei gründen können.
Als Steuerfachwirt sind Sie eine gut ausgebildete Fachkraft im Bereich Steuern und Finanzwesen. Sie verfügen über hochspezialisierte berufliche Qualifikationen, die Sie für den deutschen Arbeitsmarkt besonders wertvoll machen. Dazu zählen:
Buchführung und Finanzbuchhaltung:
Steuerfachwirte sind oft für die Organisation und Durchführung von Buchführungsarbeiten verantwortlich. Das umfasst die Erfassung von Geschäftsvorfällen, die Führung von Finanzkonten und die Erstellung von Finanzberichten.
Lohn- und Gehaltsabrechnung:
Viele Steuerfachwirte sind auch in der Lohn- und Gehaltsabrechnung tätig. Das beinhaltet die Berechnung von Gehältern, der Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Abzügen.
Erstellung von Steuererklärungen:
Steuerfachwirte unterstützen Privatpersonen und Unternehmen bei der Erstellung von Steuererklärungen. Sie sorgen dafür, dass alle steuerlich relevanten Aspekte berücksichtigt werden und dass die Erklärungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Steuerliche Beratung:
Obwohl Steuerfachwirte nicht eigenverantwortlich in steuerlichen Angelegenheiten beraten dürfen (dies ist in Deutschland nur den Steuerberater*innen vorbehalten), können sie dennoch unterstützende Funktionen in der steuerlichen Beratung übernehmen. Das kann die Identifikation steuerlicher Optimierungsmöglichkeiten und die Vorbereitung von Unterlagen für Steuerberater umfassen.
Kommunikation mit Finanzbehörden:
Steuerfachwirte kommunizieren mit Finanzbehörden im Namen ihrer Mandanten. Dies kann die Beantwortung von Anfragen und die Klärung von steuerlichen Angelegenheiten umfassen.
Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten:
Neben rein steuerlichen Aufgaben können Steuerfachwirte auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten. Dies kann die Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Kostenrechnungen und Budgetplanungen umfassen.
Als Steuerfachwirte können Sie die verschiedensten Aufgaben in unterschiedlichen Unternehmen, Kanzleien oder Institutionen übernehmen. Das Besondere: jedes Unternehmen braucht Sie. Deshalb haben Sie als Steuerfachwirt viele berufliche Möglichkeiten im Steuer- und Finanzwesen.
Steuerberatungskanzleien: Steuerfachwirte können in Steuerberatungskanzleien arbeiten und dort Aufgaben im Bereich der Buchführung, Lohnabrechnung und Steuererklärung übernehmen. Sie unterstützen Steuerberater bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Unternehmensbuchhaltung: Unternehmen aller Größenordnungen benötigen Fachleute für ihre Finanzabteilungen. Steuerfachwirte können in Unternehmen arbeiten und sich um Buchführung, Steuermeldungen und andere finanzielle Angelegenheiten kümmern.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: In Wirtschaftsprüfungsgesellschaften können Steuerfachwirte an Prüfungen teilnehmen, Finanzberichte analysieren und Steueraspekte von Unternehmen prüfen.
Selbstständigkeit in beschränktem Umfang: Obwohl Steuerfachwirte keine eigenständige Steuerberatung durchführen dürfen, können sie dennoch in begrenztem Umfang selbstständig tätig sein. Dies könnte die Unterstützung von Unternehmen bei Buchführungsaufgaben oder die Erstellung von Steuererklärungen umfassen.
Banken und Finanzinstitute: Banken und andere Finanzinstitutionen beschäftigen oft Steuerfachwirte für die Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Finanztransaktionen und -produkten.
Öffentlicher Dienst: Steuerfachwirte können auch im öffentlichen Dienst tätig sein, beispielsweise in Finanzbehörden oder kommunalen Verwaltungen.
Fortbildung und Schulung: Einige Steuerfachwirte entscheiden sich für eine Karriere in der Fortbildung und Schulung. Sie können Schulungen für andere Steuerfachleute, Unternehmen oder Einzelpersonen anbieten.
Wenn Sie als Steuerfachwirt mit dem Gedanken spielen, sich im Bereich Steuern und Buchführung selbstständig zu machen, haben Sie in der Regel die folgenden Möglichkeiten:
Buchführungsservice: Als selbstständiger Steuerfachwirt unterstützen Sie Unternehmen in der Buchführung. Dies umfasst die Organisation von Finanzunterlagen, die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Beratung in Bezug auf Buchführungsfragen.
Existenzgründungsberatung: Sie können sich auch spezialisieren und zum Beispiel Existenzgründer beraten. Dies kann die Auswahl der geeigneten Rechtsform, steuerliche Aspekte bei der Gründung und die Erstellung von Businessplänen umfassen.
Unternehmensberatung: Neben steuerlichen Aspekten können Sie als selbstständiger Steuerfachwirt auch allgemeine betriebswirtschaftliche Beratungsdienstleistungen anbieten. Sie könnten Unternehmen bei der Optimierung ihrer Geschäftsprozesse und im Finanzmanagement unterstützen.
Fortbildungen und Schulungen: Sie können Schulungen und Fortbildungen für andere Fachleute, Unternehmen oder Privatpersonen anbieten. Diese könnte sich auf aktuelle steuerliche Entwicklungen, Buchführungstechniken oder andere relevante Themen konzentrieren.
Interimsmanagement: Als selbstständiger Steuerfachwirt können Sie auch als Interimsmanager arbeiten. Das ermöglicht Ihnen, temporär und flexibel in unterschiedlichen Unternehmen zu arbeiten und spezielle steuerliche Aufgaben zu übernehmen.
In Deutschland ist es Ihnen als Steuerfachwirt nicht gestattet, sich eigenständig mit einer Steuerberatungskanzlei selbstständig zu machen. Die selbständige Ausübung der Steuerberatung ist nach dem deutschen Steuerberatungsgesetz (StBerG) ausschließlich Steuerberater*innen vorbehalten.
Für diesen Titel durchlaufen Steuerberater eine spezifische Steuerberater Ausbildung und Prüfung, die es ihnen in Deutschland erlaubt, eigenverantwortlich steuerberatende Tätigkeiten auszuüben.
Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie sich als Steuerfachwirt selbständig machen können, eine eigene Kanzlei für die Steuerberatung ist jedoch keine davon. Allerdings haben Sie mit Ihrem Werdegang genug Erfahrungen, um für das Steuerberaterexamen zugelassen zu werden und zum Steuerberater ernannt zu werden.
Die Bestehensquote von Steuerfachwirten im Steuerberaterexamen liegt deutschlandweit nur bei 50 - 60 %, denn es gehört zu den anspruchsvollsten Abschlussprüfungen in Deutschland. Der Grund liegt meistens darin, dass Steuerfachwirte zwar die nötige Berufspraxis und Erfahrung mitbringen, jedoch ungeübt im Umgang mit Klausuren und den nötigen Klausurtechniken sind.
Die Steuerlehrgänge Dr. BANNAS haben sich genau darauf spezialisiert und unterschiedliche Lehrgänge und Klausurenkurse konzipiert, die Steuerfachwirte optimal auf die Steuerberaterprüfung vorbereiten. Unsere Bestehensquote von über 80 % bestätigt das.
Wenn Sie sich als Steuerberater selbstständig machen möchten, können wir Ihnen dabei helfen, Ihre Prüfung im ersten Anlauf zu bestehen. Mehr erfahren Sie auf unseren Info-Seiten zu unserem Kursangebot oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.