Abgabepflicht der Steuererklärung und Folgen bei Verstoß - Kurzvortrag

Abgabepflicht der Steuererklärung und Folgen bei Verstoß als Thema eines Kurzvortrags im Rahmen der mündlichen Steuerberaterprüfung. Wir zeigen Ihnen beispielhaft, wie Sie zu diesem Thema einen Kurzvortrag aufbauen können.

Der Kurzvortrag in der mündlichen Steuerberaterprüfung zum Thema “Abgabepflicht der Steuererklärung und Folgen bei Verstoß” sollten Sie in drei Abschnitte gliedern.

  1. Einleitung
  2. Hauptteil
  3. Schlussteil

Diese Abschnitte können Sie wie nachfolgend dargestellt aufbauen.

Einleitung

Sehr geehrte Prüfungskommission,

ich möchte Ihnen heute einen Überblick über die Abgabepflicht für die Einkommensteuererklärung geben und die Konsequenzen erläutern, die bei Verstößen gegen diese Pflicht entstehen können. Die ordnungsgemäße Abgabe der Steuererklärung ist ein zentrales Element unseres Steuersystems und trägt maßgeblich zur Finanzierung staatlicher Aufgaben bei.

Hauptteil

  1. Abgabepflicht für die Einkommensteuererklärung
    1. Allgemeine Abgabepflicht § 25 (1) EStG
      • Die Steuergesetze bestimmen, wer zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet ist; § 149 (1) AO.
      • Nach § 25 (1) EStG sind alle natürlichen Personen grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn sie steuerpflichtige Einkünfte erzielen.
    2. Pflichtveranlagung bei natürlichen Personen: Bei natürlichen Personen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht eine Einkommensteuererklärungspflicht nur unter besonderen Voraussetzungen:
      • Positive Summe weiterer Einkünfte beträgt mehr als 410 Euro.
      • Es wurden Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld über 410 Euro bezogen.
      • Arbeitnehmer war bei mehreren Arbeitgeber parallel beschäftigt.
      • Ehegatten haben die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt.
    3. Antragsveranlagung: Durch freiwillige Abgabe einer Steuererklärung können Arbeitnehmer die Veranlagung beantragen. Sinnvoll in Fällen, in denen es zu einer Steuererstattung kommt (z.B. bei Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen über den jeweiligen Pauschalen).
  2.  Fristen für die Abgabe
    • Reguläre Frist: Einreichung bis zum Ende des 7. Monats nach Ablauf des Kalenderjahres (31. Juli des Folgejahres).
    • In Fällen steuerlicher Vertretung beträgt die Frist 14 Monate (bis 28. Februar des Übernächsten Jahres)
    • Durch Corona-Gesetzgebung wurden Fristen für einige Veranlagungszeiträume verlängert.
    • Fristverlängerung: In begründeten Fällen kann beim Finanzamt ein weiterer Aufschub beantragt werden.
  3.  Folgen bei Verstoß gegen die Abgabepflicht
    1. Verspätungszuschlag (§ 152 AO)
      • Bei nicht fristgerechter Abgabe kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.
      • Bei Einreichung nach dem 14. Monate nach Ablauf des Kalenderjahres ist ein Verspätungszuschlag festzusetzen.
      • Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro verspäteten Monat.
    2. Zwangsgeld (§ 328 AO)
      • Das Finanzamt kann ein Zwangsgeld androhen und festsetzen, um die Abgabe zu erzwingen.
      • Wiederholte Androhungen sind möglich, bis die Erklärung eingereicht wird.
    3. Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (§ 162 AO)
      • Ohne Steuererklärung ist das Finanzamt verpflichtet (kein Ermessen), die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen.
      • Dies führt oft zu höheren Steuerfestsetzungen als bei korrekter Angabe.
    4. Steuerstrafrechtliche Konsequenzen
      • Ordnungswidrigkeit (§ 378 AO): Leichtfertige Steuerverkürzung kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
      • Straftat (§ 370 AO): Vorsätzliche Nichtabgabe kann als Steuerhinterziehung gewertet werden und zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen.
  4. Bedeutung für Steuerpflichtige und Rolle des Steuerberaters
    • Vermeidung von Nachteilen: Fristgerechte und vollständige Abgabe schützt vor finanziellen und rechtlichen Konsequenzen.
    • Beratungsfunktion: Steuerberater unterstützen bei der Erstellung und termingerechten Einreichung der Steuererklärung.
    • Compliance: Hilfe bei der Einhaltung komplexer steuerlicher Vorschriften zur Minimierung von Risiken.

Schlussteil

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Abgabepflicht für die Steuererklärung eine essenzielle Verpflichtung für alle Steuerpflichtigen darstellt. Verstöße können zu erheblichen finanziellen Belastungen und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Es ist daher im Interesse jedes Einzelnen, dieser Pflicht nachzukommen. Als Steuerberater tragen wir eine wichtige Verantwortung, unsere Mandanten dabei zu unterstützen und sie vor möglichen Folgen zu bewahren.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.