Schenkungsteuer (ErbStG)

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Die Schenkungssteuer in Deutschland ist eine Steuer, die für Schenkungen unter lebenden Personen fällig wird. Sowohl die Schenkungssteuer Berechnung als auch die Steuerklassen und Freibeträge werden wie die Erbschaftsteuer bei einem Nachlass behandelt. Daher finden sich die gesetzlichen Regelungen zur Schenkungssteuer im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG).

 

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die verhindern soll, dass bei einem Todesfall Erbschaftsteuer vermieden wird. Daher sieht der Gesetzgeber eine Schenkung wie eine vorweggenommene Erbschaft an. Schenkungen unter lebenden Personen werden ähnlich versteuert wie die Erbmasse. Es gibt jedoch auch einige Unterschiede zwischen der Schenkungssteuer und der Erbschaftsteuer, die wir Ihnen in diesem Ratgeber näher erläutern.

Wichtig: Bei Schenkungen gilt eine Frist von zehn Jahren. Wenn die schenkende Person innerhalb der nächsten zehn Jahre nach der Schenkung verstirbt, muss die Schenkung gemäß den Regelungen der Erbschaftsteuer neu bewertet und besteuert werden.

 

Alles Relevante zur Schenkungssteuer auf einen Blick

Die Höhe der Schenkungssteuer liegt zwischen 7 % und 50 % vom Schenkungswert. Außerdem werden die Beschenkten in drei unterschiedliche Steuerklassen unterteilt:

Steuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
EhepartnerElternFreunde
eingetragene LebenspartnerGroßelternBekannte
eheliche KinderUrgroßelternLebensgefährten
nicht eheliche KinderGeschwisterArbeitskollegen
StiefkinderNichtenNachbarn
AdoptivkinderNeffensonstige Personen 
EnkelSchwiegersohn 
Urenkel

Schwiegertochter

Stiefeltern

geschiedene Ehegatten

ehemalige Lebenspartner bei einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft

 

Um die Schenkungssteuer zu berechnen, legt das Finanzamt den Schenkungsbetrag und die jeweils anzuwendende Steuerklasse zugrunde. Von dem geschenkten Betrag wird zunächst der Freibetrag abgezogen, der der beschenkten Person zusteht.

Hier eine Aufstellung der Steuersätze in den verschiedenen Steuerklassen, abhängig vom Wert der Schenkung:

Vermögenswert abzüglich Freibetrag bis zu:Steuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
75.000 Euro7%15%30%
300.000 Euro11%20%30%
600.000 Euro15%25%30%
6.000.000 Euro19%30%30%
13.000.000 Euro23%35%50%
26.000.000 Euro27%40%50%
mehr als 26.000.000 Euro30%43%50%

 

Schenkungssteuer vs. Erbschaftssteuer

Obwohl beide Steuerarten in einem gemeinsamen Gesetz behandelt werden, gibt es einige Unterschiede zwischen Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Hier ein Überblick:

ErbschaftsteuerSchenkungssteuer
wird erst nach dem Tod des Erblassers fälligmuss zu Lebzeiten des Schenkenden gezahlt werden
Wohneigentum bleibt für Witwer, Lebenspartner oder Kinder des Erblassers steuerfrei, wenn die Erben die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst bewohnen.Die Steuerbefreiung gilt bei einer Schenkung nur für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner.
es kann ein Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten geltender Versorgungsfreibetrag spielt keine Rolle
Steuerklasse I für Eltern und GroßelternSteuerklasse II für Eltern und Großeltern

 

Der Schenkungssteuer-Freibetrag

Für jeden Beschenkten gilt ein Freibetrag, für den keine Schenkungssteuer berechnet wird. Auch hier ist die Höhe von dem Verwandtschaftsgrad des Beschenkten zum Schenker abhängig:

  • Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel, deren Eltern vorverstorben sind: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • sonstige Personen der Steuerklasse I: 100.000 Euro
  • Personen der Steuerklassen II und III: 20.000 Euro
     

Die Schenkungssteuer berechnen – ein Modell

Zur Verdeutlichung hier das Modell einer Schenkung, bei der ein Vater seiner Tochter eine Immobilie schenkt, die vermietet ist. Für die Schenkungssteuer Berechnung müssen der Verkehrswert der Immobilie, der Abzug für die Vermietung, der Freibetrag der Tochter und die für die Schenkungssteuer gültige Steuerklasse zugrunde gelegt werden.

Nachfolgend die Beispielrechnung zu der Schenkung:

Verkehrswert der Immobilie 500.000 Euro
Abzug Steuerbefreiung wegen Vermietung (10 %) 50.000 Euro
Steuerwert 450.000 Euro
Abzug persönlicher Freibetrag als Tochter 400.000 Euro
steuerpflichtiger Zugewinn 50.000 Euro
Steuersatz gemäß Steuerklasse I 7 %
zu zahlende Schenkungssteuer 3.500 Euro

 

Die Schenkungssteuer bei Ehegatten

Ehegatten können sich alle zehn Jahre Vermögen im Wert von bis zu 500.000 Euro schenken, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Bei größeren Beträgen oder kürzeren Abständen wird die Schenkungssteuer bei Ehegatten nach Steuerklasse I berechnet. Damit zahlen Ehegatten die niedrigsten Steuersätze bei einer Schenkung.

 

Die Schenkungssteuer bei Kindern

Die Schenkungssteuer bei Kindern lohnt sich bei großen Familienvermögen vor allem dann, wenn die Eltern ab der Geburt mit der Schenkung beginnen. Alle zehn Jahre kann das Kind so einen steuerfreien Betrag von 400.000 Euro erhalten. Derselbe Freibetrag gilt auch für Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind.

 

Die Schenkungssteuer bei Immobilien

Wenn eine vermietete Immobilie verschenkt wird, unterliegen nur 90 % des Verkehrswertes der Versteuerung. Wenn Kinder eine selbst bewohnte Immobilie geschenkt bekommen, zahlen sie auf den vollen Verkehrswert Schenkungssteuer für Immobilien. Von dem Wert darf ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht des Schenkenden abgezogen werden. Ehegatten oder Lebenspartner zahlen bei einem selbst bewohnten Gebäude keine Schenkungssteuer.

 

Fragen & Antworten

Das Thema Schenkungen unter Lebenden ist kompliziert. Schenker und Beschenkte müssen einige Besonderheiten beachten. Das gilt vor allem für die Schenkungssteuer Berechnung und die Meldung an das Finanzamt. Für einen ersten Überblick beantworten wir hier die häufigsten Fragen. Für detaillierte Auskünfte sollten Sie sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden.

 

Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

Die Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenkenden und der beschenkten Person ab. Dasselbe gilt auch für die anzuwendenden Steuerklassen und Freibeträge. Selbstverständlich können Sie auch Freunden, Nachbarn oder Lebensgefährten eine Schenkung machen. Auch hier gelten dieselben Freibeträge und Steuerklassen wie bei entfernten Verwandten.

 

Wer zahlt die Schenkungssteuer?

Schuldner der Schenkungsteuer ist grundsätzlich die beschenkte Person. Falls der Schenker aus Kulanz die Steuerzahlung übernimmt, muss der Betrag zu dem Schenkungsbetrag hinzugerechnet werden. Es handelt sich um eine zusätzliche Bereicherung des Beschenkten.

 

Wie viel Geld darf ich verschenken?

Sie dürfen Ihr komplettes Vermögen verschenken, sofern Ihr Lebensunterhalt weiterhin gesichert ist. Bei höheren Beträgen kann es vorkommen, dass die Beschenkten Steuern für die Schenkung zahlen müssen. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Schenkungsbetrag und von der Steuerklasse des Beschenkten ab. Wenn die Schenkung innerhalb des Freibetrags des Beschenkten erfolgt, kann sie alle zehn Jahre steuerfrei wiederholt werden.

 

Ist eine Schenkung ohne Notar gültig?

Bei einer sogenannten Handschenkung muss kein Notar hinzugezogen werden. So kann beispielsweise eine Großmutter ihrem Enkel zur bestandenen Prüfung einen Umschlag mit 1.000,00 Euro überreichen. Bei höheren Guthaben oder der Schenkung einer Immobilie sollte aber immer ein Schenkungsvertrag bei einem Notar abgeschlossen werden.

 

Bei einer komplizierten Schenkung kommen Sie um den Gang zum Experten nicht herum

Für eine Handschenkung muss keine Steuerberatung erfolgen. Sobald es sich jedoch um ein größeres Vermögen oder sogar eine Immobilie handelt, sollten Sie in jedem Fall einen Steuerberater hinzuziehen. Die Experten, wie sie auch DR. BANNAS ausbildet, beraten Sie ausführlich zu allen Möglichkeiten, mit denen Sie und Ihre Familie durch eine Schenkung Steuern sparen können.

 

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