Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer gestiegen
Im Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaften und Schenkungen im Wert von 121,5 Milliarden Euro besteuert. Im Vergleich zu 2022 ist das ein Anstieg von 19,8 %. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg um 3,9 % auf 11,8 Milliarden Euro. Davon entfielen 7,7 Milliarden Euro auf die Erbschaftsteuer (ein Rückgang von 4,5 %) und 4,1 Milliarden Euro auf die Schenkungsteuer (ein Anstieg von 24,9 %).
Deutlich mehr Betriebsvermögen übertragen
Der Anstieg der Steuereinnahmen liegt vor allem daran, dass mehr Betriebsvermögen übertragen wurde. Im Jahr 2023 betrug dieses 29,8 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 81,3 % entspricht. Besonders stark stieg das übertragene Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro, von 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 17,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 (eine Steigerung um 257,3 %).
Ebenfalls wurden Anteile an Kapitalgesellschaften im Wert von 10,3 Milliarden Euro (+19,5 %) und Grundstücke im Wert von 45,6 Milliarden Euro (+18,2 %) übertragen. Sonstiges Vermögen wie Bankguthaben und Wertpapiere stieg auf 37,2 Milliarden Euro (+7,6 %). Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen blieb mit 1,5 Milliarden Euro unverändert.
44,7 % mehr Schenkungen und 2,4 % mehr Erbschaften
Im Jahr 2023 wurden Schenkungen im Wert von 60,3 Milliarden Euro veranlagt, was einem Anstieg von 44,7 % entspricht. Dieser Anstieg ist vor allem auf das übertragene geschenkte Betriebsvermögen von 24,8 Milliarden Euro zurückzuführen, das sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt hat. Besonders das geschenkte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro stieg stark an, auf 15,7 Milliarden Euro (+273,3 %). Auch geschenktes Grundvermögen stieg um 29,6 % auf 19,3 Milliarden Euro.
Erbschaften und Vermächtnisse stiegen 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 % auf 61,2 Milliarden Euro. Dabei wurden vor allem sonstiges Vermögen im Wert von 32,1 Milliarden Euro (+8,6 %) und Grundvermögen im Wert von 26,4 Milliarden Euro (+11,1 %) übertragen. Das vererbte Betriebsvermögen stieg um 22,3 % auf 5,0 Milliarden Euro, wobei das übertragene Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro von 0,6 Milliarden Euro auf 1,4 Milliarden Euro wuchs.
Hinweis: Die Statistik zur Erbschaft- und Schenkungsteuer erfasst nicht alle Vermögensübergänge, da viele innerhalb der Freibeträge liegen und somit nicht besteuert werden. Die Daten stammen von den Finanzämtern und die dargestellten Werte fließen erst später als Steuereinnahmen ein.
Quelle: Statistischen Bericht „Statistik über die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2023“ zu finden.