Ergänzungslieferungen
Sie sind in der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung und Ihre wichtigsten Hilfsmittel (Beck’schen Loseblattsammlungen der Steuergesetze, Steuerrichtlinien und Steuererlasse) erhalten schon wieder ein Update?
Da sich das Steuerrecht in ständiger Bewegung befindet, sei es durch neue gesetzliche Regelungen, aktuelle Rechtsprechung oder Änderungen in den Verwaltungsanweisungen, erhalten Ihre Hilfsmittel immer wieder ein Update mit den sog. Ergänzungslieferungen. Diese sind – zum Leidwesen vieler Prüfungskandidaten – in der Vorbereitungsphase also keine Seltenheit. Wie Sie mit den Ergänzungslieferungen umgehen sollten und worauf Sie achten müssen, wenn diese kurz vor der Prüfung eintreffen, erklären wir Ihnen hier.
Ergänzungslieferungen: Wie gehe ich richtig damit um?
Erfahrungsgemäß wird das Einsortieren von Ergänzungslieferungen als lästiges Übel betrachtet. Betrachten Sie das Einsortieren der Ergänzungslieferungen in Ihrer Prüfungsvorbereitung als etwas Positives, indem Sie das Einsortieren als aktiven Lern- und Wiederholungsprozess nutzen! Machen Sie sich beim Einsortieren zugleich inhaltlich mit den Änderungen vertraut und markieren bzw. unterstreichen Sie das Wesentliche. Vertiefen Sie Ihr Wissen, während Sie schon vorhandene Markierungen und Unterstreichungen zu weiter geltenden Regelungen von den aussortierten Seiten auf die neuen übernehmen.
Unser Tipp: Ergänzungslieferungen immer zeitnah nach Erhalt einsortieren.
Aber Achtung! Was müssen Sie im Hinblick auf die Prüfungsvorbereitung unbedingt beachten? Laut dem Hilfsmittelerlass zur StB-Prüfung liegt es in der Verantwortung der Prüfungskandidaten, dafür Sorge zu tragen, dass ihnen die zur Prüfung zugelassenen Steuergesetze etc. sowohl mit dem aktuellen Rechtsstand des Prüfungsjahres auch mit dem Rechtsstand des Vorjahres zur Verfügung stehen.
Hinweis: Sofern bei der Lösung einzelner Aufgaben noch ein anderer Rechtsstand in der Prüfung maßgeblich sein sollte, werden die entsprechenden Rechtsvorschriften dem Aufgabentext der Klausur als Anlage beigefügt.
Die verschiedenen Rechtsstände sorgen für eine höhere Komplexität. Während die Steuergesetze in der Loseblattsammlung in der Regel den aktuellen Rechtsstand und den Vorjahresstand widerspiegeln, berücksichtigen die dazugehörigen Steuerrichtlinien, Steuererlasse und Anlagen dies nicht zwangsläufig. Daher ist es in Einzelfällen sinnvoll, Ergänzungslieferungen nicht (mehr) einzusortieren bzw. diese, wie auch die aussortierten Seiten, in einem separaten Ordner zu sammeln. Diesen Ordner dürfen Sie mit in die Prüfung nehmen.
Ergänzungslieferungen: Was macht ich damit kurz vor der Steuerberaterprüfung?
Häufig herrscht unter den Prüfungskandidaten eine große Unsicherheit, wie mit Ergänzungslieferungen kurz vor der Steuerberaterprüfung umgegangen werden sollte. Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Diesbezüglich sollte im Einzelnen nach den Erfahrungswerten entschieden werden, nach welchem Rechtsstand die zurückliegenden Prüfungsklausuren zu lösen waren.
Regelmäßig sind die Ertragsteuer-, die Bilanzwesen- sowie die Erbschaftsteuerklausur nach dem Rechtsstand des Vorjahres zu lösen, während der Verfahrensrechts- und der Umsatzsteuerklausur in der Regel der aktuelle Rechtsstand des Prüfungsjahrs zugrunde liegt. Auch hat die Praxis gerade bei den Steuerrichtlinien gezeigt, dass diese nach umfassender Aktualisierung mitunter stark zeitversetzt veröffentlicht werden und erst kurz vor der Prüfung als Ergänzungslieferung zur Verfügung stehen. Dann heißt es, diese noch einzusortieren.
Abschließend noch folgende Empfehlung:
Einer der größten Fehler im Umgang mit der Loseblattsammlung und den Ergänzungslieferungen ist es, die für die schriftliche Prüfung nicht relevanten Rechtsgebiete auszusortieren (oder einen eigenen Ordner dafür anzulegen) und sich nur mit den Einsortierungen auf die vermeintlich relevanten Gebiete zu konzentrieren. Dabei laufen Sie Gefahr, mit der Einsortierhilfe der Ergänzungslieferungen für die einzelnen Rechtsgebiete durcheinanderzukommen. Und dabei lohnt es sich auch gar nicht: Spätestens bis zur mündlichen Prüfung benötigen Sie wieder eine aktuelle Gesamtausgabe und starten dann erneut mit dem Nachsortieren.
Welche Hilfsmittel sind in der Steuerberater-Prüfung zugelassen?