Einkommensteuer
Aktuelle Änderungen und Neuigkeiten zum Thema Einkommensteuer finden Sie hier auf unserem Blog.
mehr zum Thema Einkommensteuer
In Deutschland müssen viele Erwerbstätige, Miteigentümer von Personengesellschaften und Rentner Einkommensteuer zahlen. Für die Berechnung der Steuerlast staffelt das Finanzamt die Einkünfte und wendet verschiedene Steuersätze an. Der individuelle Steuersatz hängt von dem Einkommen der Steuerpflichtigen abzüglich Grundfreibetrag und anderer Freibeträge ab. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Zuviel gezahlte Steuern können die Steuerpflichtigen über die Einkommensteuererklärung zurückerhalten.
Was ist die Einkommensteuer?
Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die von den Steuerpflichtigen direkt an das Finanzamt zu zahlen ist. Als Gemeinschaftssteuer teilen sich Bund, Länder und Gemeinden die Steuereinnahmen. Es handelt sich um eine Personensteuer, die von natürlichen Personen gezahlt werden muss. Dazu zählen Einzelpersonen und die Gesellschafter von Personengesellschaften wie Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Partnergesellschaft für Freiberufler oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Als Subjektsteuer ist die Steuer von der Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers abhängig. Außerdem ist die Steuer eine Ertragsteuer, die das Einkommen der Steuerzahler besteuert.
Diese Arten der Einkommensteuer gibt es:
- Lohnsteuer für Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit
- Einkommensteuer für den Gewinnanteil von Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Kapitalertragsteuer für die Erträge aus Kapitalanlagen
- Aufsichtsratsteuer für die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern
- Bauabzugsteuer für den Steuerabzug bei Bauleistungen
Die Einkommensteuer berechnen mit Beispielen
Um die persönliche Steuerlast zu berechnen, müssen Steuerpflichtige zunächst sämtliche Einkünfte zusammenrechnen. Neben dem Gehalt gehören dazu auch Mieteinnahmen, Zinserträge, Aktiengewinne, Einkünfte als Landwirt oder Forstwirt sowie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder aus der Arbeit als Selbstständiger. Von den Einkünften werden diese Freibeträge und Aufwendungen abgezogen:
- Grundfreibetrag, der sich bei Ehepaaren verdoppelt
- Kinderfreibetrag, der mit dem Kindergeld verrechnet wird
- Entlastungsbeträge für Alleinerziehende
- Werbungskosten
- außergewöhnliche Aufwendungen
- Betriebskosten bei einem Gewerbebetrieb
Aus diesen Angaben berechnet das Finanzamt das zu versteuernde Einkommen. Auf das Ergebnis wird der individuelle Steuersatz des Steuerzahlers angewandt.
Der Steuersatz unterteilt sich in fünf Progressionszonen:
- Progressionszone 1: 0 %
- Progressionszone 2: 14 %–23,97 %
- Progressionszone 3: 23,97 %–42 %
- Progressionszone 4: 42 %
- Progressionszone 5: 45 %
Es hängt von den in § 32a EStG festgelegten Einkommensteuertarifen ab, nach welcher Progressionsstufe sich die Steuerlast berechnet. Dazu einige Beispiele:
Angestellter A hat ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags, der 2022 bei 10.347,00 Euro liegt. Herr A zahlt daher keine Einkommensteuer.
Freiberuflerin B hat ein zu versteuerndes Einkommen von 38.000,00 Euro erwirtschaftet. Hier sieht die Berechnung etwas komplizierter aus und erfolgt nach dieser Formel:
- z = (38.000 - 14.926) : 10.000 = 2,3074
- (206,43 x z + 2.397) x z + 869,32
Wenn der Wert von z in die Gleichung eingesetzt wird, ergibt sich diese Rechnung:
- (206,43 x 2,3074 + 2.397) x 2,3074 + 869,32 = 7.499,21 Euro Einkommensteuer für das Jahr 2022.
Abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens setzt der Fiskus in den verschiedenen Progressionszonen unterschiedliche Formeln ein, um die Steuerlast zu berechnen.
Zahlen, Daten und Fakten zur Einkommensteuer
Der Bund erzielt etwa ein Drittel seiner Einnahmen durch die Einkommensteuer. Von dem Geld werden allgemeine Leistungen für Schulen, Krankenhäuser oder Polizei sowie Sozialleistungen finanziert. Die Höhe der Steuer liegt zwischen 0 % und 45 % und berechnet sich nach dem Einkommen der Steuerpflichtigen. Dabei berücksichtigt der Fiskus die persönliche Lebenssituation der Steuerzahler und gewährt bestimmte Freibeträge.
Der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer
Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine eigenständige Steuerart. Stattdessen ist es eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Neben dem Einkommensteuergesetz gibt es die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung mit weiteren gesetzlichen Regelungen. In der Praxis müssen Angestellte Lohnsteuer auf ihr Gehalt zahlen, während Einkommensteuer auf sämtliche Einkünfte von natürlichen Personen fällig wird. Dabei gilt das sogenannte Welteinkommensprinzip. Das bedeutet, dass Steuerzahler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland ihr gesamtes Einkommen weltweit gemäß den deutschen Einkommensteuersätzen versteuern müssen.
Diese Angaben gehören in die Einkommensteuererklärung
Damit das Finanzamt die genaue Höhe der Steuer berechnen kann, benötigt es diese Angaben:
- Name des Steuerpflichtigen
- Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- e-TIN (electronic Taxpayer Identification Number) von der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers
- Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung wie Steuerklasse, Jahreseinkommen und Steuerabzüge
- Weitere Einkünfte aus Ehrenamt, Nebentätigkeit oder Arbeit im Ausland
- Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld
- Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit
- Werbungskosten für berufliche Aufwendungen wie Arbeitsmaterial oder Fortbildungskosten
- Homeoffice-Pauschale oder Kosten für ein Arbeitszimmer
- sonstige außergewöhnlichen Belastungen bei Krankheit oder Unterhaltsleistungen an Bedürftige
Fragen & Antworten
Das Thema Einkommensteuer und vor allem die Einkommensteuererklärung beschäftigt viele Steuerpflichtige jedes Jahr. Hier ein Überblick über die häufigsten Fragen. Ansonsten ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner bei weitergehenden Problemen.
Wie hoch ist die Einkommensteuer?
Der individuelle Steuersatz hängt vom Einkommen der Steuerzahler ab. Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Steuer an. Danach steigt der Steuersatz vom Eingangssteuersatz von 14 % bis zum Spitzensteuersatz von 45 % an.
Wer muss Einkommensteuer zahlen?
Erwerbstätige, Selbstständige, Freiberufler und Rentner müssen ab einem bestimmten Einkommen Steuern zahlen. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber monatlich den Abzug vom Bruttolohn und die Weiterleitung an den Fiskus. Die anderen Personengruppen müssen die Einkommensteuer über die jährliche Einkommensteuererklärung berechnen lassen und an das Finanzamt zahlen. Dabei kann es auch zu vierteljährlichen Vorauszahlungen kommen.
Wann wird die Einkommensteuer fällig?
Die endgültige Berechnung der Steuerlast erfolgt über die Einkommensteuererklärung. Die Steuerpflichtigen müssen die Steuererklärung bis zum 31. Oktober des Folgejahres abgeben. Wer sich von einem Steuerberater unterstützen lässt, hat bis zum 31. Mai des übernächsten Jahres Zeit mit der Abgabe. Die Steuer wird einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids fällig.
Wann kommt der Einkommensteuerbescheid an?
Das Finanzamt verschickt den Einkommensteuerbescheid, sobald der zuständige Finanzbeamte die Bearbeitung abgeschlossen hat. Die durchschnittliche Wartezeit liegt bei zwei bis drei Monaten.
Wie lässt sich die Einkommensteuererklärung online und offline erledigen?
Die Finanzbehörden betreiben unter dem Namen Elster ein Online-Finanzamt, über das die Steuerzahler die Einkommensteuererklärung online abgeben können. Dazu müssen sich die Steuerpflichtigen einmalig registrieren und ihre Daten eingeben. Die Daten werden gespeichert und können im nächsten Jahr übernommen und um die aktuellen Eingaben berichtigt werden. Die Steuererklärung in Papierform über amtliche Steuerformulare darf nur noch in Ausnahmefällen eingereicht werden.