Zweites Jahressteuergesetz 2024 - Entwurf

Milliardenschwere steuerliche Entlastungen und eine Reform bei den Steuerklassen sind im Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 geplant. Das BMF hat die Abstimmung dazu begonnen. 

Zweites Jahressteuergesetzt 2024 - geplante Änderungen

Statt der Steuerklassen 3 und 5 soll das Faktorverfahren in Steuerklasse 4 genutzt werden. Dies wurde im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart. Das Faktorverfahren sei einfach, unbürokratisch und fairer für Eheleute und Lebenspartner. Der Grundfreibetrag der Lohn- und Einkommensteuer soll ab Januar 2025 um 300 Euro auf 12.084 Euro steigen. Bundesfinanzminister Christian Lindner kündigte an, dass der Grundfreibetrag noch in diesem Jahr rückwirkend zum 1. Januar um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen soll. Für 2026 ist eine Anhebung um 252 Euro auf 12.336 Euro geplant. 

Der Kinderfreibetrag soll für 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro und ab 2026 um 156 Euro auf 6.828 Euro angehoben werden. Diese Zahlen könnten sich im Herbst nach dem Progressionsbericht ändern. Auch die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs sollen für 2025 und ab 2026 angepasst werden, um die “kalte Progression” auszugleichen. Der Wert der “Reichensteuer” bleibt unverändert. 

Das Kindergeld soll zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind im Monat steigen. Ab 2026 soll das Einkommensteuergesetz sicherstellen, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig steigen. Es soll erneut eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen geben. Diese war bereits im Wachstumschancengesetz geplant, wurde aber im Vermittlungsausschuss gestrichen. Gemeinnützige Körperschaften sollen auch zu aktuellen politischen Themen Stellung beziehen dürfen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Die Äußerungen müssen jedoch einen besonderen Anlass haben und dem gemeinnützigen Zweck dienen.

Quelle: Referentenentwurf zweites Jahressteuergesetzt 2024