Verordnungen für Steuerberater - aktuelle Änderungen

Am 20.12.2024 hat der Bundesrat einer Verordnung zugestimmt, die Änderungen in der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) sowie in der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) beinhaltet.

Die Änderungen betreffen folgende Punkte:

Prüfungsordnung für die Steuerberaterprüfung

Der Bescheid bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung enthält künftig bundesweit alle Einzelnoten sowie die Gesamtnote. Wurde die schriftliche Prüfung bestanden, so werden die Einzelnoten und die Gesamtnote der schriftlichen Steuerberaterprüfung bereits mit der Einladung zur mündlichen Steuerberaterprüfung mitgeteilt. Bei der mündlichen Prüfung werden der Vortrag und die jeweiligen Prüfungsphasen zukünftig einzeln in die Niederschrift der Prüfung aufgenommen. Zudem werden die Regelungen zu den Prüfungsausschüssen neu strukturiert und übersichtlicher gestaltet. Die Änderungen treten zum 01. Juli 2025 in Kraft.

Digitalisierung des Bestellungsverfahrens

Die Bestellung zum Steuerberater wird vollständig digitalisiert. Dabei entfällt die Pflicht, ein Passbild einzureichen. Die neue Regelung gilt ab dem Tag der Verkündung.

Ausschlussgründe für die Berufshaftpflichtversicherung

Künftig gelten einheitliche, kohärente Ausschlussgründe für die Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater. Anstelle einer Auflistung bestimmter außereuropäischer Staaten wird nun allgemein auf alle außereuropäischen Staaten abgestellt. Diese Regelung tritt ebenfalls zum 01. Juli 2025 in Kraft.

Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach

Die Nutzung des Mitgliedsausweises als Authentisierungsmittel für nicht-qualifizierte elektronische Signaturen sollte ursprünglich Ende 2024 entfallen. Um sicherzustellen, dass allen Steuerberatern ein geeignetes Authentisierungsmittel zur Verfügung steht, wird die Nutzung des Mitgliedsausweises bis zum 31.12.2026 verlängert.

Quelle: Bundesrat, Drucksache 541 / 24