Arbeitgeberbescheinigung Steuerberaterprüfung
Um zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem müssen Sie bei Ihrem Antrag auf Zulassung zum StB-Examen eine Arbeitgeberbescheinigung bzw. einen Tätigkeitsnachweis vorlegen. Doch was muss diese Bescheinigung beinhalten?
Inhalte der Arbeitgeberbescheinigung für die Steuerberaterprüfung
Im § 4 Abs. 3 Nr. 3 DVStB ist festgehalten, welche Angaben für den Antrag notwendig sind. Daraus lassen sich die Inhalte ableiten, die in der Bescheinigung enthalten sein sollten. Dazu gehören:
- Angaben zur Person
- Vorname
- Name
- Geburtsdatum
- Angaben zur Tätigkeit
- Name des Arbeitgebers
- Anschrift des Arbeitgebers
- Tätigkeitsstätte / Arbeitsort
- Angaben zur Art der Anstellung
- Angestelltenverhältnis oder
- Freier Mitarbeiter
- Angaben zur Dauer des Vertragsverhältnisses (von / bis)
- Umfang der vertraglichen Arbeitszeit in Stunden pro Woche
- Angaben zu etwaigen längeren Krankheitsphasen mit Angaben von / bis
- Angaben von für die Steuerberaterprüfung relevanten Lehrgängen des Antragstellers
- Nachweis der Tätigkeitsgebiete mitsamt Art und Umfang der Tätigkeit
- Angaben darüber, wenn Tätigkeiten nur zeitweise erbracht wurden, z. B. wenn der Antragsteller an einem Jahresabschluss mitgewirkt hat
- Bestätigung der Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der Angaben mitsamt Datum, Ort, Unterschrift und Firmenstempel
Für den Fall, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mehrere Arbeitgeber gehabt haben und die Zeit für den Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit relevant ist, müssen Sie die Bescheinigungen auch von ihren ehemaligen Arbeitgebern ausstellen lassen.
Vorlagen für Arbeitgeberbescheinigungen
Die meisten Steuerberaterkammern bieten auf ihren Webseiten entsprechende Bescheinigungen zum Download an, sodass Sie das Formular nicht selber erstellen müssen.
Beispiele für Vorlagen (Stand 03/2025):
- Arbeitgeberbescheinigung des bundesweiten Antragsportals der Steuerberaterkammern
- Arbeitgeberbescheinigung der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
- Arbeitgeberbescheinigung der Steuerberaterkammer Nürnberg
- Arbeitgeberbescheinigung der Steuerberaterkammer Niedersachsen
- Arbeitgeberbescheinigung der Steuerberaterkammer Hamburg
Da die Anträge und Bescheinigungen in der Regel auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken zu erstellen sind, empfehlen wir Ihnen daher, sich vorab bei ihrer Steuerberaterkammer bezüglich entsprechender Vorlagen zu erkundigen.
Hinweis: Reichen Sie bei der Steuerberaterkammer immer das Original ein. Es genügt nicht, wenn Sie Ihrem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung eine Kopie der Bescheinigung beilegen. Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind, um unnötige Verzögerungen oder gar eine Ablehnung Ihres Antrags zu vermeiden.
Bedeutung der Arbeitgeberbescheinigung
Die Arbeitgeberbescheinigung dient als Nachweis Ihrer berufspraktischen Tätigkeit im steuerberatenden Bereich. Sie bestätigt, dass Sie die notwendige praktische Erfahrung mitbringen, um zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden. Diese Erfahrung muss bestimmte Anforderungen erfüllen, die in § 36 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) geregelt sind.
Weitere Informationen rund um die Voraussetzungen für die Steuerberaterprüfung haben wir Ihnen hier zusammengefasst. Gerne beraten wir Sie auch persönlich!