Fortbildung nach §15 FAO
Fortbildungen nach § 15 FAO
durch unseren Partner: ARBER|seminare
Um den Fachanwaltstitel gem. § 15 FAO behalten zu dürfen, muss jeder Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, folgende Auflagen erfüllen:Kalenderjährliche hörende - oder dozierende - Teilnahme an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen
- Alternativ: kalenderjährliche wissenschaftliche Veröffentlichung auf seinem Fachgebiet
- Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeit der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein
- Nachweis der durchgängigen Teilnahme
- Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten
Seminarangebote für Fortbildungen nach §15 FAO
Diese 15 Zeitstunden Weiterbildung können Sie mit allen Seminaren/Tagesseminaren unserer Schwestergesellschaften erlangen. Mehr Informationen auf der Internetseite der Akademie für Steuern und Wirtschaft und der Internetseite des IWS Instituts.
Zudem bietet unser Kooperationspartner, die ARBER|seminare, in verschiedenen Städten spezielle Kurse nur für Fachanwälte an: Infos zu Orten, Terminen, eine detaillierte Themenliste und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Internetseite der ARBER|seminare.
Hinweis: Es handelt sich um ein externes Kooperations-Angebot. Auf Kurse und Angebote von Kooperations-Anbietern werden keine Rabatte gewährt.

- Auffrischung für Steuerberater
Online- und Präsenzseminar zur Wiederauffrischung wichtiger Themen, um die Herausforderungen des beruflichen Alltags optimal zu meistern.
- Seminare
Unsere praxisnahen Seminare bieten Ihnen aktuelle Fachinformationen: Unabhängig davon ob Sie als Steuerberater, Anwalt oder in der Steuerabteilung tätig sind – hier finden Sie Weiterbildungen zu relevanten Themen wie Steueroptimierung, Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer und mehr.
- Fachtagungen
Der Münchner Steuertag und der Mosbacher Finanz- und Steuertag (MoFiSta) sind kostenlos und finden jährlich im Frühjahr statt. Oder nutzen Sie die Kölner Tage, um bei aktuellen Rechtsprechungen und Gesetzgebungen auf den aktuellen Stand zu bleiben.
- Vorgabe nach § 15 FAO
Jetzt die benötigten 15 Zeitstunden Weiterbildung bei unserem Kooperationspartner ARBER-Seminare buchen.