Bildungsurlaub für Steuerberater
Bildungsurlaub, auch bekannt als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit, ist ein gesetzlich verankerter Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, um an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Der Arbeitgeber zahlt während des Bildungsurlaubs weiterhin das Gehalt. Die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme tragen Sie allerdings selber, es sei denn, Sie haben eine Kostenübernahme mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart.
Aber kann man auch als (angehender) Steuerberater Bildungsurlaub beantragen?
Bildungsurlaub für Steuerberater in Deutschland (jetzt Bildungszeit)
Ja, Sie können auch für die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen Bildungsurlaub beantragen. Unsere Kurse werden seit Jahren nach §7 des BFG in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen anerkannt.
Hinweis: Dies gilt nur für Kurse, die an Wochentagen tagsüber stattfinden. Für genauere Informationen setzen Sie sich mit unserem Beratungsteam in Verbindung.
Je nach Bundesland erhalten Sie maximal 10 Tage Bildungsurlaub über einen Zeitraum von 2 Jahren. Bitte beachten Sie, dass Sie in einigen Bundesländer die Übertragung Ihres nicht genutzten Bildungsurlaubs ins kommende Jahr Ihrem Arbeitgeber bis Jahresende anzeigen müssen. In Baden-Württemberg ist die Übertragung nicht möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie den Bildungsurlaub in der Regel bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des Kurses bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen, da er andernfalls nicht zur Freistellung verpflichtet ist. Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen können Arbeitgeber den Bildungsurlaub auch ablehnen, z. B. wenn bestimmte Projekte fertigstellt werden müssen oder wenn zu viele Kollegen auf einmal im Urlaub sind. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um Ihren Bildungsurlaub!
Bundesland | Gesetzliche Vorschrift | Dauer |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg | 5 Tage pro Jahr |
Bayern | keine gesetzliche Regelung | kein Bildungsurlaub |
Berlin | Berliner Bildungszeitgesetz | 10 Tage in 2 Jahren |
Brandenburg | Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz | 10 Tage in 2 Jahren |
Bremen | Bremisches Bildungszeitgesetz | 10 Tage in 2 Jahren |
Hamburg | Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz | 10 Tage in 2 Jahren |
Hessen | Hessisches Bildungsurlaubsgesetz Hinweis: Aktuell für unsere Kurse nicht möglich. | 5 Tage pro Jahr |
Mecklenburg-Vorpommern | Bildungsfreistellungsgesetz M-V | 5 Tage pro Jahr |
Niedersachsen | Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz | 5 Tage pro Jahr |
Nordrhein-Westfalen | Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW | 10 Tage in 2 Jahren |
Rheinland-Pfalz | Bildungsfreistellungsgesetz | 10 Tage in 2 Jahren |
Saarland | Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz | 6 Tage pro Jahr (ab dem 3. Tag die Hälfte Eigenanteil) |
Sachsen | keine gesetzliche Regelung | kein Bildungsurlaub |
Sachsen-Anhalt | Bildungsfreistellungsgesetz | 10 Tage in 2 Jahren |
Schleswig-Holstein | Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein | 10 Tage in 2 Jahren |
Thüringen | Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz | 5 Tage pro Jahr |
Quelle: www.finanztip.de (Stand: September 2023)
Bildungsurlaub per Gesetz
Sie benötigen noch weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub? Bei Bildungsurlauber finden Sie u.a. einen Bildungsurlaub-Check. Außerdem gibt es noch detaillierte Informationen über die einzelnen Bundesländer-Regelungen.