Steuerberater Eignungsprüfung - wir beantworten die meistgestellten Fragen
Sie kommen aus dem europäischen Ausland und haben eine anerkannte Berufsqualifikation? Sie sind zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt und möchten jetzt in Deutschland geschäftsmäßig als Steuerberater tätig werden oder den Titel “Steuerberater” führen? Dann müssen Sie die Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 StBerG ablegen.
In diesem Artikel beantworten wir Ihnen die meistgestellten Fragen zur Steuerberater-Eignungsprüfung: Was ist die Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 StBerG? Was ist der Unterschied zwischen der Eignungsprüfung und dem Steuerberater-Examen? Besteht ein Wahlrecht zwischen Steuerberaterprüfung und Eignungsprüfung? Wer muss die Steuerberater Eignungsprüfung ablegen? Wie läuft die Steuerberater Eignungsprüfung ab? Was passiert, wenn man die Steuerberater-Eignungsprüfung nicht besteht? Wann kann die Steuerberater Eignungsprüfung wiederholt werden?
Was ist die Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 StBerG?
Die Steuerberater-Eignungsprüfung ist ein speziell gestaltetes Prüfungsverfahren, das für Fachleute aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz konzipiert wurde, die bereits als Steuerberater qualifiziert sind, jedoch in Deutschland ihre Dienste anbieten möchten. Inhaltlich unterscheiden sich die Steuerberaterprüfung und die Eignungsprüfung prinzipiell nicht. Die Prüfung soll sicherstellen, dass die Kandidaten über ausreichendes Wissen der deutschen Steuergesetze und -vorschriften verfügen, um in Deutschland kompetent als Steuerberater arbeiten zu können.
Was ist der Unterschied zwischen der Eignungsprüfung und dem Steuerberater Examen?
In Deutschland gibt es zwei relevante Prüfungen im Bereich der Steuerberatung: die Eignungsprüfung und die Steuerberaterprüfung. Beide dienen dazu, die Qualifikation für die Tätigkeit als Steuerberater zu erlangen, unterscheiden sich jedoch in ihrer Zielgruppe und ihren Anforderungen.
Steuerberaterexamen: Dies ist die reguläre Prüfung, die Kandidaten absolvieren müssen, um als Steuerberater in Deutschland tätig sein zu können. Das Examen ist umfassend und gilt als eine der schwierigsten beruflichen Prüfungen in Deutschland. Die Prüfung umfasst drei schriftliche Klausuren über Steuerrecht und Buchführung sowie eine mündliche Prüfung. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Kandidaten in der Regel ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium absolviert und danach mehrere Jahre Berufserfahrung in der Steuerberatung gesammelt haben. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.
Eignungsprüfung für Steuerberater: Diese Prüfung ist speziell für Steuerberater gedacht, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat (oder in einem Staat, mit dem Deutschland ein entsprechendes Abkommen hat) bereits als Steuerberater qualifiziert sind und in Deutschland in ihrem Beruf arbeiten möchten. Die Eignungsprüfung ist identisch mit dem regulären Steuerberaterexamen, allerdings ist das Zulassungsverfahren vereinfacht und es besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Inhalte aus der Prüfung entfallen, wenn der Teilnehmer den Grund dafür nachweislich belegen kann. Die Eignungsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung, deren Inhalte sich auf das deutsche Steuerrecht fokussieren.
Besteht ein Wahlrecht zwischen Steuerberaterprüfung und Eignungsprüfung?
Die Eignungsprüfung ist eine Unterform der Steuerberaterprüfung. Sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberater- oder Eignungsprüfung erfüllt, können Sie selbst entscheiden, welche Prüfungsform Sie beantragen.
Allerdings ist die Zahl der Bewerber zur Eignungsprüfung in Deutschland verschwindend gering. Was wahrscheinlich daran liegt, dass grenzüberschreitende Wanderungen in diesem Beruf eher die Ausnahme zu sein scheinen und angesichts der komplexen und schwierigen Prüfung eine umfangreiche und sorgfältige Vorbereitung mit mehrjähriger Berufspraxis die Erfolgschancen entscheidend erhöhen.
Sehr wahrscheinlich ist letzteres auch der Grund, weshalb beinahe alle Bewerber sich für die reguläre Steuerberaterprüfung entscheiden. Demgegenüber liegen die Vorteile der Eignungsprüfung nur in der Möglichkeit einer schnelleren Zulassung zur Prüfung, was ihre Erfolgsaussichten wahrscheinlich sogar noch verschlechtert.
Wer muss die Steuerberater Eignungsprüfung ablegen?
Die Eignungsprüfung ist für Steuerberater aus EU-, EWR-Staaten und der Schweiz vorgesehen. Allerdings müssen Sie selbige nicht absolvieren, wenn Sie eine nichtselbständige Arbeit in einem steuerberatenden Beruf suchen. Dann reicht eine im europäischen Ausland erfolgreich absolvierte Ausbildung oder Studium im Steuerrecht.
Wenn Sie aber den Titel "Steuerberater" in Deutschland führen oder geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erbringen wollen, reicht die ausländische Berufsausbildung in diesem Bereich nicht aus. In diesem Fall muss vorher eine staatliche Prüfung (Steuerberaterprüfung oder Steuerberater-Eignungsprüfung) erfolgreich abgeschlossen werden.
Wie läuft die Steuerberater Eignungsprüfung ab?
Die Eignungsprüfung besteht in der Regel aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung umfasst spezifische Fragestellungen zu deutschen Steuergesetzen, Rechnungslegung und Wirtschaftsrecht. Diese sollen zeigen, dass der Prüfling die in Deutschland geltenden steuerrechtlichen Regelungen versteht und anwenden kann.
Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung. Inhaltlich unterscheidet sie sich nicht von der Steuerberaterprüfung. Allerdings gelten für das Zulassungsverfahren und für den Prüfungsstoff bei der Eignungsprüfung erleichternde Sonderregelungen, bspw. Entfall von vorherigen Praxiszeiten im Inland sowie Entfall von Prüfungsgebieten bei Nachweis vorhandener Kenntnisse.
Die schriftliche Prüfung: Sie umfasst spezifische Fragestellungen zu deutschen Steuergesetzen, Rechnungslegung und Wirtschaftsrecht, die zeigen sollen, dass der Prüfling die in Deutschland geltenden steuerrechtlichen Regelungen versteht und anwenden kann.
Die mündliche Prüfung: Nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfung folgt eine mündliche Prüfung, in der die Prüfer die praktischen Fähigkeiten und das Fachwissen des Kandidaten zusätzlich auf die Probe stellen.
Beide Prüfungen werden regelmäßig zusammen durchgeführt, dabei werden die Teilnehmenden in der Regel nicht voneinander getrennt.
Was passiert, wenn man die Steuerberater Eignungsprüfung nicht besteht?
Falls Sie die Prüfung im ersten Anlauf nicht bestanden haben, hat dies keine beruflichen Konsequenzen. In Deutschland stehen Ihnen nach dem Gesetz drei Prüfungsversuche zu. Zu einem Prüfungsversuch zählt nur, wenn Sie die Prüfung auch zur Bewertung abgeben. Wenn Sie bereits in der Prüfung merken, dass Sie nicht bestehen werden, können Sie einfach und ohne Konsequenzen von der Prüfung zurücktreten. Dies wirdnicht als Prüfungsversuch gezählt.
In jedem Fall sollten Sie unbedingt dafür sorgen, Ihre Bestehens Chancen zu erhöhen. Mit der Steuerberater-Ausbildung in Kombination mit den Klausurenkursen der Steuerlehrgänge Dr. Bannas, können Sie Ihre Erfolgschancen bei der schriftlichen Prüfung auf über 80 % steigern.
Wann kann die Steuerberater Eignungsprüfung wiederholt werden?
Die Regelungen zur Wiederholung der Steuerberater Eignungsprüfung können je nach Bundesland und zuständiger Steuerberaterkammer leicht variieren. In der Regel darf die Eignungsprüfung jedoch nach einem Fehlversuch mindestens einmal, oft auch mehrmals wiederholt werden.
Zwischen den Prüfungsversuchen muss üblicherweise eine Wartezeit von mindestens sechs Monaten liegen. Diese Wartezeit dient dazu, den Kandidaten ausreichend Zeit für eine verbesserte Vorbereitung zu geben. Es empfiehlt sich, die spezifischen Bestimmungen direkt bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu erfragen, da es lokale Unterschiede geben kann und manchmal auch Sonderregelungen möglich sind.