Hilfsmittelerlass 2024 - Diese Hilfsmittel sind zugelassen

Mit der Bekanntgabe des Termins für die schriftliche Steuerberaterprüfung 2024 hat die Finanzverwaltung auch den Hilfsmittelerlass 2024 veröffentlicht.

Die schriftliche Steuerberaterprüfung findet vom 08. bis zum 10.10.2024 statt. Als Hilfsmittel werden die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen: 

  • Abgabenordnung
  • Finanzgerichtsordnung,
  • Verwaltungszustellungsgesetz
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
  • Bewertungsgesetz, - Umsatzsteuergesetz
  • Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz
  • Gewerbesteuergesetz
  • Umwandlungsgesetz
  • Umwandlungssteuergesetz
  • Außensteuergesetz
  • Investitionszulagengesetz
  • Grunderwerbsteuergesetz
  • Grundsteuergesetz
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Handelsgesetzbuch
  • Aktiengesetz
  • GmbH-Gesetz
  • Steuerberatungsgesetz.
     

Rechtsstand 
für die schriftliche Steuerberaterprüfung

Die Teilnehmer des Steuerberaterexamens müssen selber sicherstellen, dass ihnen nicht nur der aktuelle Rechtsstand des Prüfungsjahres 2024, sondern auch die oben genannten Vorschriften in der für das Kalenderjahr 2023 gültigen Version zur Verfügung stehen. Sollte bei der Bearbeitung bestimmter Aufgaben ein anderer rechtlicher Standpunkt relevant sein, werden die entsprechenden Rechtsvorschriften dem Aufgabentext als Anlage beigefügt.

Welche Textausgaben sind für die schriftliche Prüfung zugelassen?

Textausgaben von beliebigen Verlagen, sei es in Form von Loseblatt-Sammlungen oder gebundenen Ausgaben, können zusätzliche Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Es ist den Bewerbern gestattet, diese Textausgaben für die Prüfung selbst zu besorgen und mitzubringen. Abgesehen von Unterstreichungen, Markierungen und Hilfsmitteln zur schnellen Auffindbarkeit der Vorschriften, wie sogenannten Griffregistern, dürfen keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen vorgenommen werden. Die Griffregister dürfen lediglich Stichworte aus der Überschrift und den Paragraphen enthalten, ohne dass eine zusätzliche Beschriftung erlaubt ist. Fachkommentare sind hingegen nicht gestattet.

Ist ein Taschenrechner für die Steuerberaterprüfung zugelassen?

Ja, in der Steuerberaterprüfung darf ein nicht programmierbarer Taschenrechner benutzt werden. Er darf allerdings nicht über eine Verbindung mit dem Internet verfügen.