Gewerbesteuer: Einnahmen aus Erneuerbare-Energie-Projekten

Die niedersächsische Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, die Kommunen eine bessere Beteiligung an Gewerbesteuereinnahmen aus Projekten der Erneuerbaren Energien ermöglichen soll, auch wenn diese Projekte kein Personal vor Ort beschäftigen. Dies soll durch eine Erweiterung bestehender Regelungen auf zusätzliche Technologien und Infrastrukturen erreicht werden.

Das Ziel ist, die Akzeptanz dieser Transformationsprojekte vor Ort zu stärken.

Gewerbesteuer ist an Betriebsstätten geknüpft

Die Gewerbesteuer kann von Gemeinden erhoben werden, auf deren Gebiet ein Unternehmen Betriebsstätten unterhält. Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Unterhält ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Kommunen, wird die Gewerbesteuer auf die einzelnen Gemeinden verteilt. Der Anteil einer Kommune ergibt sich dabei aus der Höhe der Arbeitslöhne, die den Beschäftigten der jeweiligen Betriebsstätten in der Gemeinde gezahlt wurden.

Gewerbesteuereinnahmen auch ohne Personal an der Betriebsstätte

Bei vielen Projekten der Erneuerbaren Energien führt diese Systematik laut der Niedersächsischen Landesregierung jedoch dazu, dass Gemeinden, die solche Anlagen und Infrastrukturen beherbergen, nicht von der Gewerbesteuer profitieren, da dort kein Personal beschäftigt wird.

Deshalb wurde bereits 2009 gesetzlich festgelegt, dass Gemeinden auch dann von der Gewerbesteuer profitieren, wenn auf ihrem Gebiet Windkraftanlagen betrieben werden, aber kein Personal beschäftigt ist. Diese Regelung soll nun mit der aktuellen Bundesratsinitiative auf weitere Technologien der Erneuerbaren Energien sowie auf Infrastrukturen im Zusammenhang mit deren Ausbau ausgeweitet werden.

Die Niedersächsische Landesregierung nennt hierfür u. a. folgende Beispiele:

  • Tiefengeothermie,
  • Hoch- und Höchstspannungsnetze,
  • Große Batterie- und andere Stromspeicher,
  • Netzverknüpfungspunkte (große Konverterbauwerke) von Offshore-Anbindungsleitungen,

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei