Mit BWL Studium Steuerberater werden
Mit einem BWL Studium Steuerberater werden - geht das? Ja, ein BWL Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren ist eine von mehreren Wegen, wie Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfüllen.
Die Zulassungskriterien für die Prüfung sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG) festgelegt. Dort heißt es:
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt voraus, dass der Bewerber,
- ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat und
- danach praktisch tätig gewesen ist.
Die praktische Tätigkeit muss über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ausgeübt worden sein, wenn die Regelstudienzeit des Hochschulstudiums nach Satz 1 Nr. 1 weniger als vier Jahre beträgt, sonst über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren. Wurde in einem Hochschulstudium nach Satz 1 Nr. 1 ein erster berufsqualifizierender Abschluss und in einem, einen solchen ersten Abschluss voraussetzenden, weiteren Hochschulstudium nach Satz 1 Nr. 1 ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss erworben, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet; Zeiten der praktischen Tätigkeit werden berücksichtigt, soweit sie nach dem Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses liegen.
Sie sehen also: Ja, mit einem VWL oder BWL Studium können Sie Steuerberater werden. Allerdings müssen Sie zusätzlich noch 2 Jahre Berufserfahrung im Steuerwesen mitbringen. Diese können Sie z. B. in einer Steuerkanzlei, bei einem Steuerberater oder bei einem Wirtschaftsprüfer sammeln.
Es ist zudem ratsam, dass Sie sich bereits im Studium Schwerpunkte auf Steuerrechts-Themen setzen.
Neben einem VWL oder BWL Studium erfüllen Sie auch mit folgenden Studiengängen die Voraussetzungen:
- Wirtschaftswissenschaften
- Wirtschaftsrecht
- Rechtswissenschaften bzw. Jura
Auch mit einem erfolgreich absolvierten Studium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfüllen Sie die akademischen Voraussetzungen.
Sie verfügen noch über keinen Abschluss mit einem entsprechenden Schwerpunkt? Mit unserem Master Steuerrecht inklusive Steuerberaterausbildung bringen wir Sie in Rekordzeit zur Steuerberaterprüfung – und zeitgleich zu einem vollwertigen akademischen Abschluss mit Schwerpunkt Steuern / Taxation (LL.M. oder M.A.). Nach dem nur 2-jährigen Masterstudium absolvieren Sie mit uns direkt das Steuerberaterexamen – ganz ohne weitere Praxiszeiten.