Feuerschutzsteuer
Die Feuerschutzsteuer ist eine Steuer, die auf den Beitrag bestimmter Versicherungen erhoben wird. Mit den Steuereinnahmen finanzieren die Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland das Feuerlöschwesen und verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Brandschutzes. Zuständig für die Verwaltung der Feuerschutzsteuer ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Feuerschutzsteuergesetz. Steuerschuldner ist das Versicherungsunternehmen, nicht der Versicherungsnehmer.
Was ist die Feuerschutzsteuer?
Die Feuerschutzsteuer ist per Definition eine Ländersteuer und Anmeldesteuer. Die Steuereinnahmen gehen nicht an den Bund, sondern an die einzelnen Bundesländer. Die Versicherer müssen sich selbst um die Steueranmeldung kümmern.
Diese Versicherungen unterliegen der Feuerschutzsteuer:
- Feuerversicherung
- Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung
- Verbundene Wohngebäudeversicherung
- Verbundene Hausratversicherung
Bei der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung muss sich ein Teil des Versicherungsentgelts auf Gefahren beziehen, die als Gegenstand einer Feuerversicherung gelten. Die versicherten Gegenstände müssen sich in Deutschland befinden.
Wer zahlt die Feuerschutzsteuer?
Die entstandene Steuer ist durch das Versicherungsunternehmen zu zahlen. Die Steuerzahlung muss durch den Versicherer selbst berechnet werden. Auch die Steueranmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) muss der Versicherer selbst übernehmen. Die Steueranmeldung muss rechtzeitig beim BZSt eingehen. Bei einer verspäteten Meldung muss die Versicherungsgesellschaft einen Zuschlag zahlen. Auch wenn das BZSt die Feuerschutzsteuer verwaltet, ist die Steuerzahlung an das Land zu entrichten.
Alles Wichtige auf einen Blick: Das steht im Feuerschutzsteuergesetz
Die ursprüngliche Fassung des Feuerschutzsteuergesetzes (FeuerschStG) wurde am 21. Dezember 1979 aufgesetzt und trat am 1. Januar 1980 in Kraft. Die aktuelle Fassung ist vom 10. Januar 1996. Die letzte Änderung wurde am 25. Juni 2021 veröffentlicht und gilt seit dem 1. Juli 2021. Die Änderung betrifft die Verteilung der Steuereinnahmen an die einzelnen Bundesländer.
Das Gesetz besteht aus 15 Paragrafen. Hier erfahren die Steuerpflichtigen unter anderem diese Einzelheiten:
- Gegenstand der Steuer
- Versicherungsentgelt als Bemessungsgrundlage
- Höhe des Steuersatzes
- Wer ist der Steuerschuldner?
- Wann muss die Zahlung erfolgen?
Berechnungsgrundlage: So setzt sich die Feuersteuer zusammen
Die Bemessungsgrundlage für die Steuer ist abhängig von der Versicherungsart:
- Feuerversicherungen und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen: 40 % des Versicherungsbeitrages unterliegen einem Steuersatz von 22 %
- Verbundene Wohngebäudeversicherungen: 14 % des Gesamtbetrages des Versicherungsentgelts werden mit 19 % versteuert
- Hausratversicherungen: für 15 % des Versicherungsentgelts gilt ein Steuersatz von 19 %
Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung
Ein Versicherer bietet eine Hausratversicherung inklusive Feuerschutz für eine Wohnung von circa 90 m² zu einem monatlichen Beitrag von 15,30 Euro an. Daraus ergibt sich ein Jahresbeitrag von 183,60 Euro. Von dem jährlichen Gesamtbetrag unterliegen 15 % der Steuerpflicht. Die Versicherungsgesellschaft muss bei der Steueranmeldung diese Rechnung vornehmen:
183,60 € x 15 % = 27,54 €. Dieser Betrag ist die Bemessungsgrundlage für die Steuerlast
27,54 € x 19 % = 5,23 € Steuerzahlung
So hat sich die Grundlage zur Bemessung der Feuerschutzsteuer 2010 geändert
Die Steuerzahlung setzt sich aus der Feuerschutzsteuer und der Versicherungssteuer zusammen. Seit dem 1. Juli 2010 gelten diese Bemessungsgrundlagen:
- Feuerversicherung: Der Gesamtsteuersatz von 22 % verteilt sich auf 60 % Steuer für die Versicherung und 40 % Steuer für den Feuerschutz
- Wohngebäudeversicherung mit Feuerschutz: Der Gesamtsteuersatz von 19 % setzt sich aus 86 % Versicherungsteuer und 14 % Feuerschutzsteuer zusammen
- Hausratversicherung mit Feuerschutz: Der Gesamtsteuersatz von 19 % besteht aus 85 % Steuer für die Versicherung und 15 % Steuer für den Feuerschutz
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