Zustellungsfiktion - Änderungen ab 2025
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 dem Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Dieses Gesetz verlängert die Fiktionsregelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten in den §§ 122, 122a der Abgabenordnung (AO).
Der Bundestag hatte das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) bereits am 13. Juni 2024 verabschiedet. Mit diesem Gesetz verlängert der Gesetzgeber die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen. Dementsprechend werden die Fiktionsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten in verschiedenen Rechtsbereichen angepasst.
Um die Zustellungsfiktion von Verwaltungsakten nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2a AO sowie § 122a Abs. 4 Satz 1 AO an die verlängerten Laufzeitvorgaben anzupassen, werden diese von drei auf vier Tage geändert.
Zustellungsfiktion - Keine Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen
Wenn das Ende der neuen Viertagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, verschiebt sich der Fristablauf gemäß § 108 Abs. 3 AO wie bei der bisherigen Dreitagesfrist auf den Ablauf des nächsten Werktages. Der Regierungsentwurf sah vor, dass ein Steuerbescheid auch an einem Samstag bekanntgegeben werden kann, aber der Bundestag hat diese Regelung nicht übernommen.
Beispiel: Ein Steuerbescheid wird am Dienstag, dem 10. Juni, zur Post gegeben. Der vierte Tag wäre Samstag, der 14. Juni. Der Bescheid gilt gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO in Verbindung mit § 108 Abs. 3 AO erst am Montag, dem 16. Juni, als bekanntgegeben. Die Neuregelung gilt für alle Verwaltungsakte, die nach dem 31. Dezember 2024 zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden.
Zustellungsfiktion - Definition
Die Zustellungsfiktion ist ein rechtlicher Begriff, der die Annahme beschreibt, dass ein Schriftstück, beispielsweise ein Verwaltungsakt oder ein Brief, nach einer bestimmten Frist als zugestellt gilt, unabhängig davon, ob der Empfänger es tatsächlich erhalten hat. Diese Vermutung soll Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung gewährleisten.
Beispielsweise besagt die Zustellungsfiktion bei postalisch versandten Verwaltungsakten, dass ein Brief nach Ablauf von drei (oder durch das neue Gesetz vier) Tagen nach Aufgabe zur Post als zugestellt gilt. Wenn der Empfänger den Brief nicht erhalten hat, muss er den Nichtzugang beweisen. Die Zustellungsfiktion stellt somit sicher, dass Verwaltungsverfahren nicht unnötig durch tatsächliche Zustellungsprobleme verzögert werden.