§ 23 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte

Der § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt, unter welchen Bedingungen Gewinne aus dem Verkauf von privat genutzten Wirtschaftsgütern steuerpflichtig werden. Vereinfacht gesagt, geht es darum, wann Sie Steuern auf den Gewinn zahlen müssen, wenn Sie beispielsweise Ihr Haus, Ihr Auto oder Wertpapiere verkaufen.

Wann wird der Gewinn aus einem privaten Verkauf steuerpflichtig?

Grundsätzlich gilt: Je länger Sie ein Wirtschaftsgut besitzen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Steuern auf den Veräußerungsgewinn zahlen müssen. Das EStG sieht hier sogenannte Spekulationsfristen vor.

 

Einjährige Spekulationsfrist:

  • Für die meisten Wirtschaftsgüter gilt eine einjährige Spekulationsfrist.
  • Wenn Sie ein Wirtschaftsgut innerhalb eines Jahres nach Anschaffung verkaufen, ist der gesamte Veräußerungsgewinn steuerpflichtig.
  • Beispiele: Möbel, Kleidung, Schmuck, Wertpapiere (mit wenigen Ausnahmen).

 

Zehnjährige Spekulationsfrist:

  • Für bestimmte Wirtschaftsgüter, die zuvor gewerblich genutzt wurden (z.B. ein Haus, das Sie vermietet haben), gilt eine zehnjährige Spekulationsfrist.
  • Erst nach Ablauf dieser Frist ist der gesamte Veräußerungsgewinn steuerfrei.

Was sind private Veräußerungsgeschäfte?

Private Veräußerungsgeschäfte sind grundsätzlich alle Veräußerungsgeschäfte, die nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Der Verkauf eines selbstgenutzten Eigenheims
  • Der Verkauf eines privat genutzten Autos
  • Der Verkauf von Wertpapieren, die nicht im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit gehalten wurden
  • Der Verkauf von Kunstgegenständen oder Antiquitäten

Wann bleibt der Gewinn steuerfrei?

Kleinbetragsgrenze: Wenn der gesamte Veräußerungsgewinn im Kalenderjahr 600 Euro nicht übersteigt, bleibt er steuerfrei.

Verlustausgleich: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können mit anderen Einkünften verrechnet werden.

Besonderheiten und Ausnahmen

Es gibt zahlreiche Besonderheiten und Ausnahmen zu § 23 EStG. So gelten beispielsweise abweichende Regelungen für:

  • Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken
  • Veräußerungsgeschäfte von Betriebsvermögen
  • Veräußerungsgeschäfte von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Hinweis: Die steuerlichen Regelungen zu privaten Veräußerungsgeschäften sind komplex und können je nach Einzelfall abweichen. Eine umfassende Beratung durch einen Steuerberater ist daher in vielen Fällen empfehlenswert.
 

Wichtige Begriffe

  • Spekulationsfrist: Zeitraum, innerhalb dessen ein Veräußerungsgewinn steuerpflichtig ist.
  • Veräußerungsgewinn: Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten.
  • Anschaffungskosten: Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Wirtschaftsgutes angefallen sind.

Seminar-Tipp

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